Die StA legt gegen das AG - Urteil Berufung ein und nimmt diese nach einiger Zeit zurück; noch bevor die Akten dem Berufungsgericht vorgelegt wurden.
Zwischenzeitlich hat der Nebenkläger beantragt, ihm (auch) für das Berufungsverfahren PKH zu bewilligen und RA beizuordnen und der Verteidiger beantragt die Auslagen des Verurteilten im Berufungsverfahren der Staatskasse aufzuerlegen.
Wer ist jetzt für diese beiden Anträge zuständig? LG oder AG?
Bzgl. Revisionsrücknahme hab ich eine BGH - Entscheidung bei beck online:
"Das Revisionsgericht ist erst ab Eingang der Akten i.S. des § STPO § 397a STPO § 397A Absatz III StPO mit der Sache befaßt und damit für die Entscheidung über die Bestellung eines Beistands zuständig.
BGH, Beschluß vom 12. 5. 1999 - 1 ARs 4–99 (LG Heilbronn)"
= NJW 1999, 2380, Rpfleger 1999, 461