"Verpflichtung" für 5 Jahre in RLP?

  • Also ich würde ja nicht nichts annehmen. Aber wie läuft dass denn überhaupt? Da wird man sich doch auf eine Stelle bewerben müssen, oder nicht? Wenn ich dass dann nicht täte? Ich kann mir das gerade gar nicht vorstellen

  • Ich kann zwar nicht für RLP sprechen, denke aber mal, dass das überall ähnlich ist - bei uns musste man sich nicht bewerben, sondern maßgeblich dafür, wer vom OLG genommen werden sollte, waren letztlich die Prüfungsergebnisse und die sich hieraus ergebende Besten-Rangliste. Soweit nicht alle übernommen wurden und einer, der grundsätzlich die Übernahme bekommen hätte, nicht wollte, konnte er gegebenenfalls mit einem "Schlechteren" tauschen und musste so keine Rückzahlung leisten. Jetzt könnte man auf die (wirklich) dumme Idee kommen, vielleicht etwas schlechter abzuschneiden, um so aus der Sache rauszukommen... Oder zu hoffen, dass man tauschen kann. Aber erstens würde ich mich darauf nicht verlassen und zweitens garantiert dir (auch, wenn du zunächst regulär nicht übernommen wirst) niemand, dass du später noch in den Staatsdienst findest (was ich übrigens auch sehr anzweifeln möchte, wenn eine neue Einstellungsurkunde abgelehnt wird). Und ich gehe einfach mal davon aus, dass du das ja trotzdem möchtest?! Ansonsten kann ich nur sagen, dass man hier bei erfolgter Übernahme quasi gleich einen Tag nach der Prüfung "richtig" anfangen konnte/musste. Ich denke da auch, dass die Personalabteilung dann nicht mit einem Jahr Freistellung mitspielen würde. Da bleibt wirklich nur irgendwann die von Dirk genannte Sabatical-Freistellung.

  • Also ich würde ja nicht nichts annehmen. Aber wie läuft dass denn überhaupt? Da wird man sich doch auf eine Stelle bewerben müssen, oder nicht? Wenn ich dass dann nicht täte? Ich kann mir das gerade gar nicht vorstellen



    In der Regel (und in NRW) stellt man rechtzeitig vor Beendigung des Studiums einen Antrag auf Übernahme. Der wurde bei uns in den Studiengruppen in der FH auf Vordruck ausgeteilt.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ah ok und wo man dann letztendlich hinkommt? Nein ich würde natürlich übernommen werden wollen, ich wusste nicht dass das so abläuft. Und in ein anderes Bundesland wechseln ist dann wohl auch nicht so leicht

  • In der Regel (und in Hessen) wird man einfach so übernommen, ohne Antrag, wenn man einfach nach abgeschlossenem Studium die Urkunde entgegennimmt. Aus unserem Jahrgang hat eine die Urkunde nicht entgegen genommen, weil sie nicht in unserem Bundesland arbeiten wollte, die musste dann entsprechend Rückzahlungen tätigen, glaube die Hälfte der Anwärterbezüge oder so. Die arbeitet jetzt eben in der Privatwirtschaft, ist mit unserem super Diplomstudium halt kein Problem.:)
    Ich würde in deinem Fall jetzt einfach mal bei der zuständingen Stelle nachfragen, wie das alles abläuft und was die Konsequenzen für dich sein werden. Da wird dir hier für deinen spezfischen Fall keiner eine 100%ige Aussage geben können.

  • Ah ok und wo man dann letztendlich hinkommt? Nein ich würde natürlich übernommen werden wollen, ich wusste nicht dass das so abläuft. Und in ein anderes Bundesland wechseln ist dann wohl auch nicht so leicht


    Der Wechsel in ein anderes Bundesland ist i. d. R. nur mit Tauschpartner möglich, der auch akzeptiert werden muss. Es ist im Allgemeinen eine langjährige Angelegenheit.

  • In RLP muss man keinen Antrag bzw. keine Bewerbung schreiben, dass geht alles vollautomatisch. Du musst nur sagen wenn du eben nicht weitermachen willst.
    In RLP ist die Übernahmequote sehr hoch, so dass man sich auch mit einem schlechteren Ergebnis meist auf einen Job "freuen" kann.
    Du musst dir überlegen was für dich wichtiger ist. Ich würde vorschlagen evtl. nach ein paar Jahren Berufserfahrung mal nachzufragen, ob eine Sabatical-Freistellung möglich ist. Wenn ich ehrlich bin halte ich die Chancen aber eher gering wegen des Personalmangels, aber wer weiß!

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