"Verpflichtung" für 5 Jahre in RLP?

  • Hallo zusammen,

    ich bin Rechtspflegeranwärterin aus RLP. Wir haben uns kürzlich untereinander ausgetauscht, dass wir uns quasi "verpflichtet" haben nach der Ausbildung 5 Jahre im Beamtendienst zu bleiben. Ich hatte das auch im Kopf, jedoch weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe.

    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand eine Vorschrift oder einen Link nennen könnte, woraus dies hervorgeht.

    Danke schon mal!

    LG
    Erna123

  • Ich glaube, das sind lediglich verwaltungsinterne Richtlinien der Besoldungsstellen der jeweiligen Länder nach denen von der Rückforderung der Anwärterbezüge nur dann abgesehen wird, wenn 5 Jahre im Beamtenverhältnis des jeweiligen Landes gearbeitet wird. Solche internen Richtlinien sind selten online zugänglich.

  • Ich als RLP - Mitglied kann das bestätigen! (gilt aber wohl auch für Saarland und BaWü :gruebel: )

    Deine Verpflichtung beträgt 5 Jahre, solltest du dennoch den Wunsch haben, früher aus dem Staatsdienst auszuscheiden, musst du dafür bezahlen.

    Das sind - solltest du dich gleich nach der Prüfung dazu entscheiden - ca. 18.000€, :eek: die der Staat dann von deinem Gehalt zurückverlangen wird. Diese Summe verringert sich um jedes weiteres Jahr, welches Du dem Staatsdienst treu bleibst um 20%.

    Nach 5 Jahren ist deine 'Schuld' beglichen.

    Es gibt aber wohl Firmen, die bereit sind, diese Ablösesumme zu bezahlen, da sie unbedingt Rechtspfleger haben wollen.

    Wo diese Vorschrift jedoch steht, kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich hoff, ich konnte trotzdem helfen.

  • Verordnung des Ministeriums für Finanzenund Wirtschaft über Auflagen

    bei der Gewährung von Anwärterbezügen

    Aktuell veröffentlicht im Gesetzblatt für BW
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…true#focuspoint

    Die Regelung ist sehr liberal jetzt, man kann bei einer Kommune tätig sein, auch im Angestelltenverhältnis, die Tätigkeit bei der Justiz oder als Rechtspfleger ist nicht verpflichtend. Hauptsache irgendwo im öfftl. Dienst. Viele Ausnahmetatbestände.


  • In Hessen geht man diese Verpflichtung auch ein.

  • [quote='Hula-Hupp','RE: "Verpflichtung" für 5 Jahre in RLP? sind - solltest du dich gleich nach der Prüfung dazu entscheiden - ca. 18.000€, :eek: die der Staat dann von deinem Gehalt zurückverlangen wird. Diese Summe verringert sich um jedes weiteres Jahr, welches Du dem Staatsdienst treu bleibst um 20%. QUOTE]

    Ich bin überrascht dass dich die Höhe der Summer ins Staunen bringt, nimm dein monatliches Gehalt mit 12 mal und dann nochmal mit 3. Das hat das Land dann "überflüssigerweise" für dich ausgegeben um dich auszubilden (Vergiss nicht noch Trennungsgeld und Reisekosten im Studienteil).

    Wenn man logisch drüber nachdenkt ist es wohl nur natürlich dass da eine Summer zurückverlangt wird.

  • Ich hab mir überlegt nach dem Studium ein Jahr frei zu nehmen und eine Weltreise zu machen. Aber geht das so leicht? Gerade wegen der fünf Jahre?Direkt nach dem Studium ist man ja kein Beamter mehr. Wenn man da keine Stelle finden würde? Lehrer-Beamte können sich ein Jahr frei nehmen unabhängig von Elternzeit.Hat da jemand eine Ahnung?

  • Wieso sollte da jemand eine Ahnung haben :gruebel:
    Die (aller)meisten werden erst mal froh sein , überhaupt übernommen worden zu sein und gleich arbeiten zu dürfen.
    Ein entspr. Ansinnen Deinerseits dürfte mit dem berühmten Schuss ins Knie vergleichbar sein.
    Woher sollte denn eine Übernahmeverpflichtung des ( bisherigen ) Dienstherren nach Ablauf des Jahres rühren ?

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (13. Mai 2013 um 13:13)

  • Ich persönlich finde die Frage ein Stück weit naiv, aber ich bin auch keine 17/18/19 mehr... Auf der anderen Seite hat sie auch ihre Berechtigung, denn viele Studenten hauen mal eben ins Ausland ab während des Studiums oder danach. Manche auch vorher... Das ist ja nichts schlechtes.
    Allerdings ist das Rechtspflegestudium kein "normales" Studium und sofern du übernommen wirst, kommt es nicht besonders gut, wenn du sagst, du möchtest erst mal ein Jahr in der Welt rumreißen. Das könnte dir durchaus krumm genommen werden.
    Im Übrigen schließe ich mich meinem Vorredner an.
    Wenn du noch keine Zusage hast, dann gehe vorher ins Ausland, wenn das dein unbedingter Wunsch ist. Ansonsten wird es eher schwierig mit einem langen Auslandsaufenthalt. Manchmal muss man Prioritäten setzen...

  • Also ist man nach dem Studium erstmal frei oder? Wenn man eine Stelle hat und wieder in irgendeiner Form den Beamtenstatus innehat, dann gelten die 5 Jahre?Und natürlich kann man froh sein eine Stelle zu haben und ich will da auch gar nichts schlecht reden. Aber mal ganz ehrlich, wann außer nach dem Abitur oder dem Studium hätte man Zeit dafür? Das war eine Idee und ich wollte einfach nur wissen ob das generell möglich ist und hier keinem damit auf den Schlips treten.

  • Also ist man nach dem Studium erstmal frei oder? Wenn man eine Stelle hat und wieder in irgendeiner Form den Beamtenstatus innehat, dann gelten die 5 Jahre?Und natürlich kann man froh sein eine Stelle zu haben und ich will da auch gar nichts schlecht reden. Aber mal ganz ehrlich, wann außer nach dem Abitur oder dem Studium hätte man Zeit dafür? Das war eine Idee und ich wollte einfach nur wissen ob das generell möglich ist und hier keinem damit auf den Schlips treten.

    Soweit sich der rote Daumen auf mich bezieht, habe ich hierfür kein Verständnis.


    Vom Grundsatz gebe ich Dir recht; eine längere Pause nach dem anstrengenden Studium hätte wahrscheinlich jeder verdient.
    Deine Idee wird aber daran scheitern , dass "die Personaler" da einfach nicht mitmachen wollen oder eher können.
    Nicht mehr will ich zum Ausdruck bringen.

  • Wie gesagt das Symbol sollte gar nicht sein...Ich Hab leider noch keine Ahnung wie das alles genau von statten geht nach dem Studium, war auch erstmal eine Idee. Wahrscheinlich wird es eh alles anders laufen .Erstmal heißt es eh bestehen :)

  • Du könntest z. B. später im Rahmen einer Sabatical-Freistellung eine Weltreise unternehmen. Sabatical bedeutet, dass Du im Rahmen von Teilzeit voll arbeitest und Dir dadurch einen Freistellungszeitraum erwirtschaftest. Gleich nach der Prüfung wird kaum die Personalstelle einer Dienstbefreiung ohne Bezüge zustimmen, weil Du zuviel Theoriewissen während der Freistellung verlierst.

  • Du könntest z. B. später im Rahmen einer Sabatical-Freistellung eine Weltreise unternehmen. Sabatical bedeutet, dass Du im Rahmen von Teilzeit voll arbeitest und Dir dadurch einen Freistellungszeitraum erwirtschaftest. Gleich nach der Prüfung wird kaum die Personalstelle einer Dienstbefreiung ohne Bezüge zustimmen, weil Du zuviel Theoriewissen während der Freistellung verlierst.

    Ok das klingt interessant! Danke für den Tipp!

  • Es ist vllt noch erwähnenswert, dass du deine Anwärterbezüge anteilig zurückzahlen musst, solltest du nach abgeschlossenem Studium übernommen werden wollen von RLP, und du dann die Urkunde nicht animmst. Weiß nur, dass es in Hessen u. U. so ist, würde ich mich mal bei deinem OLG schlau machen ;)

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