Fall:
Eltern haben 2 Kinder. Tochter über 18, Sohn minderjährig.
Eltern sind rk geschieden. Mutter gestorben und kein Testament bzw. Vfg v.T.w. hinterlassen.
Somit die Kinder Erben der Mutter zu je 1/2.
Vater hat die Ausschlagung für Sohn erklärt (da die Mutter ca. 3000 € Schulden hatte) und will nun fam. Genehmigung.
Es ist doch keine Genehmigung erforderlich nach § 1643 II BGB. Oder bin ich verwirrt?