Anrechnung Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe mich im Forum auf die Suche begeben und nun mehrfach gelesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Auslagenpauschale vor der Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht werden kann, so dass hier bei geringen Gebühren nicht auch noch bei der Auslagenpauschale etwas abgezogen werden muss. Dieser Meinung war ich auch.

    Jedoch finde ich keine aktuelle Rechtsprechung dazu. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?

    Danke :)

  • OS
    1. – 2. …

    3. Die Auslagenpauschale ist aus dem Gebührenaufkommen vor Anrechnung zu berechnen.

    AG Nürtingen, Beschl. v. 07.02.2003 – 11 C 1558/00

    AGS 2003, 395 = MDR 2003, 1204 = JurBüro 2003, 417 = ProzRB 2003, 345 = juris (KORE 545582003)

  • @rezk
    Da die "Anrechnung" vor Einführung des RVG (01.07.2004) seinerzeit anders verstanden wurde, als sie mittlerweile verstanden wird, können die Entscheidungen vor seiner Einführung inhaltlich m. E. keine sachgerechte Meinungsgrundlage bilden. Ist die Fundstelle der Entscheidung des KG aus 2000 richtig (zumindest die Verlinkung stimmt nicht)?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Bolleff:

    Die Fundstelle der Entscheidung müsste richtig sein. Es handelt sich um die Entscheidung vom 08.02.2000, 1 W 9657/98, auch veröffentlicht in MDR 2000, 604.

    Meiner Meinung nach ist Kernpunkt die Frage, wie man den Begriff der "Gebühren" im Sinne von VV 7002 RVG auslegt.

    Das Kammergericht hat in o.g. Beschluss ausgeführt, dass nicht nur der entsprechende Gebührentatbestand sondern auch die Anrechnungsvorschrift bestimmt, welche Gebühr dem Anwalt kraft Gesetzes zusteht (was ich auch nach Einführung des RVG für überzeugend halte).

    Richtig ist alledings, dass sämtliche zitierte Rechtsprechung bis auf die Entscheidung des AG Melsungen aus BRAGO Zeiten stammt. Und diese Entscheidung ist argumentativ nichtssagend, da sie nur auf (nicht näher angeführte) Rechtsprechung verweist ;)

    Ich halte eigentlich beide Auffassungen für ungefähr gleich überzeugend, für die h.M. (Berechnung der 20% vor Anrechnung) spricht zugegebenermaßen allerdings die grammatische Auslegung von VV 7002 RVG.

    Gruß
    rezk

  • Zusammenfassend könnte man also sagen, es gibt keine aktuelle Rechtsprechung, die ausdrücklich auf das RVG bezogen ist.

    Meine persönliche Meinung ist, dass die Auslagenpauschale vor Anrechnung der Geschäftsgebühr erhoben werden kann, da ich mich diesbezüglich darauf beziehen würde, welche Gebühr zunächst einmal entstanden ist.

    Ich als Anwärter hätte mich jedoch gefreut, mich auf Rechtsprechung stützen zu können. Denn ich habe bereits festgestellt, dass die Problematik in der Kostenfestsetzung sogar sehr häufig auftaucht.:gruebel:

    Da bleibt einem nur abzuwarten, wann es endlich einen schönen aktuellen Leitsatz zu lesen gibt:lesen:.

  • Die Entscheidungen der AG Nürtingen und Melsungen betreffen doch das RVG. Die Melsunger Entscheidung ist mir zwar auch bekannt, ich halte sie aber für nicht überzeugend und daher orientiere ich mich an dem AG Nürtingen, dessen Ansicht in meinem Beritt auch durchgängig praktiziert wird - auch in Übereinstimmung mit Gerold/Schmidt (siehe oben). Weitere Entscheidungen habe ich leider nicht finden können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!