VBVG - Umsatzsteuer

  • Das Urteil zieht doch für Verfahrenspfleger nur das nach, was bereits für Verfahrensbeistände (Urteil vom 17. Juli 2019, V R 27/17) gilt.

    Wie machen es denn die Kolleg:innen beim FamG?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Das Urteil zieht doch für Verfahrenspfleger nur das nach, was bereits für Verfahrensbeistände (Urteil vom 17. Juli 2019, V R 27/17) gilt.

    Wie machen es denn die Kolleg:innen beim FamG?

    Es werden die gesetzlichen Pauschalen abgerechnet. Mehrwertsteuer könnte nicht separat vergütet werden, vgl. Keidel/Engelhardt, 20. Aufl. 2020, FamFG § 158 Rn. 47:

    Zitat

    Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand erhält demnach aus der Staatskasse (§ 277 Abs. 5) grundsätzlich eine Fallpauschale von 350 EUR, die die Vergütung und den Aufwendungsersatz einschließlich der Mehrwertsteuer einschließt.

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