Im § 3, Abs. 1, letzter Satz VBVG heisst es: "Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Minderkaufmann) unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt."
Wie ist das auszulegen? ... dass ich als Betreuer zusätzlich zu den Stundensätzen die Umsatzsteuer gg. die Staatskasse bzw. das Vermögen des Betreuten geltend machen kann?
Hat jemand Hinweise auf Entscheidungen?
Gr. Otto