Eheanullierung nach Ehescheidung

  • Hallo,

    bitte um eure Hilfe.
    Es erscheint eine Frau, die ihre Ehe ( mitlerweile wurde die Ehe geschieden) anulieren lassen möchte.
    So etwas hatte ich bislang noch nicht. Könnt ihr mir da weiter helfen?
    Sie trägt vor, dass der Ehemann wohl ein Heiratsschwindler war.

    :gruebel::oops::gruebel:

  • Die Frau will ihre Ehe anulieren lassen, obwohl diese bereits geschieden wurde.
    Habe jetzt nachgelesen, im § 1317 Abs. IV BGB, daraus folgt, dass dies wohl nach Scheidung nicht mehr möglich sein soll.
    Aber: nun geht es weiter!
    Sie hat eine Eigentumswohnung vor der Ehe gekauft. Es wurde zur Finanzierung ein Darlehensvertrag abgeschlossen,
    dort ist auch der nunmehr Ex-Ehemann mit aufgeführt (als Mitschuldner).
    Die Frau ist jedoch Alleineigentümerin. Nun betreibt der Ex Verleumdung und will, dass sie ihre Arbeit verliert und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Denn er möchte angeblich dann diese Wohnung haben....:confused:.

    Ist das dann nicht eher eine Sach der Zivilabteilung ( Unterlassung) und nicht familienrechtlicher Art?
    Um Himmels Willen, sie lässt es sich nicht erklären. Sie will gegen den Ex vorgehen. Was soll ich dieser Dame raten?

  • Sie möchte erreichen, dass diese Ehe niemals bestanden hat.
    Gibt es denn da noch eine weitere Möglichkeit, die sich mir bislang nicht erschließt?

  • Nun betreibt der Ex Verleumdung und will, dass sie ihre Arbeit verliert und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Denn er möchte angeblich dann diese Wohnung haben....:confused:.
    Ist das dann nicht eher eine Sach der Zivilabteilung und nicht familienrechtlicher Art?
    Um Himmels Willen, sie lässt es sich nicht erklären. Sie will gegen den Ex vorgehen. Was soll ich dieser Dame raten?


    Für`s Fam.-Gericht ist das nichts. Und ob das wirklich (schon) was für die Zivilabteilung ist.... kommt drauf an, was die Frau beantragen will - das muss sie schon selber wissen. Wäre wohl eher ein Fall für einen Anwalt.

  • Sie möchte erreichen, dass diese Ehe niemals bestanden hat.
    Gibt es denn da noch eine weitere Möglichkeit, die sich mir bislang nicht erschließt?


    Nur mal so aus dem Bauch raus: Das hätte sie sich vor der Scheidung überlegen sollen - statt Scheidung lieber Anullierung - wenn das möglich gewesen wäre.

  • Sie eine Ehe annullieren lassen, die gar nicht mehr besteht. :cool: Dafür gäbe es bei mir keinen Beratungshilfeschein. Aber offenbar hat sie einige andere Probleme mit ihrem Geschiedenen (Verleumdung, Mitschuldnerschaft im Darlehensvertrag). Für eine Beratung, wie sie damit umgehen kann, würde ich ihr Beratungshilfe bewilligen.

  • Ich war heute an einem Gericht, bei dem an der Tür zur RAST ein großer Zettel hing:
    [FONT=&quot]„Hier werden AUSSCHLIEßLICH IHRE Anträge protokolliert. Es findet keine RECHTSBERATUNG statt!! Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechtssache haben, wenden Sie sich an einen Anwalt.“. Finde ich gar keine so schlechte Idee[/FONT]:strecker

  • Das ist ein Zettel, der genauso oft gelesen wird wie der Zettel mit "FINGER WEG!" auf der Pralinenschachtel.
    Gar nicht.
    "Meine" Antragsteller bzw. Kunden leben nach dem Prinzip Erst schießen, dann meckern. Zuerst erzählen sie mir ihre Lebensgeschichte und maulen dann rum, dass ich ja keine Beratung mache. Kann ich aber während des Monologs auch gut und gerne zwanzig Mal erwähnen. Das nennt man temporäre Taubheit. Und wenn ich dann wirklich nichts machen kann außer zu Protokoll zu nehmen, gehen sie zur Verwaltung.
    Bitte sehr.
    Ich schenke mir den Zettel.
    Interessiert wirklich keine Sau.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • ..Sie hat eine Eigentumswohnung vor der Ehe gekauft. Es wurde zur Finanzierung ein Darlehensvertrag abgeschlossen,
    dort ist auch der nunmehr Ex-Ehemann mit aufgeführt (als Mitschuldner).
    Die Frau ist jedoch Alleineigentümerin. Nun betreibt der Ex Verleumdung und will, dass sie ihre Arbeit verliert und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Denn er möchte angeblich dann diese Wohnung haben....:confused:....

    Was soll ich dieser Dame raten?

    Ihr raten, nichts, am besten rauswerfen. Er ! , ein Heiratsschwindler, also jmd. der sich durch die Ehe auf ihre Kosten unrechtmäßig bereichern will? :eek: , eher umgekehrt.

    Kurz zusammengefasst, er unterzeichnet den Darlehensvertrag für ihre !! Eigentumswohnung vor der Ehe. Und jetzt soll sie keine Raten mehr zahlen können, damit er diese allein abdrücken kann, notfalls die Bank gg. ihn vollstreckt. Alles klar. Ich gehe auch davon aus, dass sie die Wohnung allein bewohnt und ihm nix dafür zahlt. Wirklich ein ganz böser Heiratsschwindler.

    Es steht eher zu vermuten, dass sie nun erfahren hat, dass es bei einer Eheaufhebung keinen Zugewinnausgleich gibt und sie ihn um selbigen bringen will, mich würde nicht mal wundern, wenn er (zum Großteil) die Raten bisher bezahlt hat, aber das nur btw.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • ..Sie hat eine Eigentumswohnung vor der Ehe gekauft. Es wurde zur Finanzierung ein Darlehensvertrag abgeschlossen,
    dort ist auch der nunmehr Ex-Ehemann mit aufgeführt (als Mitschuldner).
    Die Frau ist jedoch Alleineigentümerin. Nun betreibt der Ex Verleumdung und will, dass sie ihre Arbeit verliert und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Denn er möchte angeblich dann diese Wohnung haben....:confused:....

    Was soll ich dieser Dame raten?

    Ihr raten, nichts, am besten rauswerfen. Er ! , ein Heiratsschwindler, also jmd. der sich durch die Ehe auf ihre Kosten unrechtmäßig bereichern will? :eek: , eher umgekehrt.

    Kurz zusammengefasst, er unterzeichnet den Darlehensvertrag für ihre !! Eigentumswohnung vor der Ehe. Und jetzt soll sie keine Raten mehr zahlen können, damit er diese allein abdrücken kann, notfalls die Bank gg. ihn vollstreckt. Alles klar. Ich gehe auch davon aus, dass sie die Wohnung allein bewohnt und ihm nix dafür zahlt. Wirklich ein ganz böser Heiratsschwindler.

    Es steht eher zu vermuten, dass sie nun erfahren hat, dass es bei einer Eheaufhebung keinen Zugewinnausgleich gibt und sie ihn um selbigen bringen will, mich würde nicht mal wundern, wenn er (zum Großteil) die Raten bisher bezahlt hat, aber das nur btw.

    OK, das ist dann wohl der Prozessbevoolmächtigte ähhhhh, die RAST des Gegners :wechlach:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!