"Autotext-Begründung" zur Eigeninitiative im BerH-Antrag

  • Hallo, ich mache noch nicht lange BerH und würd gern mal eure Meinung hören.

    Oft könnten Anträge auf Bewilligung von BerH betreffend Jobcenterbescheide und co
    zurückgewiesen werden, weil Partei z.B. einen Tatsachenvortrag auch erstmal selbst bei der Behörde vorbringen könnte, bzw sich Entscheidungen erläutern lassen könnte etc pp. (je nach Einzelfall natürlich).

    Nun habe ich hier einen RA der eigentlich immer für den Rechtssuchenden in die BerH Anträge reinschreibt:
    "Ich verstehe den Bescheid nicht, die Jobcenter-Mitarbeiter helfen mir nicht weiter, sagen der Bescheid sei in Ordnung. Allein komme ich nicht mehr weiter, ich benötige nun anwaltliche Hilfe."

    Wie würdet ihr damit umgehen?:gruebel: Konkreter Nachfragen bzgl. der Eigeninitiative? So hinnehmen? Wie gesagt bin erst kurz dabei. :oops:


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Krümel (17. November 2011 um 18:34)

  • Das Thema allgemein ist schon sooo durchgekaut ... :(

    Warum soll der Rechtsanwalt keine Autotext-Begründung im Antrag haben? Kannst ja Deine Zurückweisungsbeschlüssen ebenfalls mit Autotext machen. An der Sache selbst ändert der ja nichts.

  • Solange man, egal ob als RA oder Rpfl., dem Einzelfall gerecht wird, ist gegen eine Verwendung von Autotexten, auf beiden Seiten nichts zu sagen. Durch die Verwendung werden jedoch weder Anträge noch Entscheidungen "richtiger".

    Mir wurde und wird auch immer mal wieder vorgeworfen "ihre Schreiben/Zurückweisungsbeschlüsse lesen sich alle gleich". Ich bin dnn immer kurz davor zu schreiben "die Anträge auch"... Dies kann bei einem Masseverfahren wie Beratungshilfe auch gar nicht anders sein und ist auch in anderen Bereichen nicht anders (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Scheidungsurteile usw.).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • es geht mir ja nur darum, ob ich jetzt noch bei der zurückweisung mit dem argument kommen kann: partei hätte ja selbst machen können

  • Solange man, egal ob als RA oder Rpfl., dem Einzelfall gerecht wird, ist gegen eine Verwendung von Autotexten, auf beiden Seiten nichts zu sagen. Durch die Verwendung werden jedoch weder Anträge noch Entscheidungen "richtiger".

    Mir wurde und wird auch immer mal wieder vorgeworfen "ihre Schreiben/Zurückweisungsbeschlüsse lesen sich alle gleich". Ich bin dnn immer kurz davor zu schreiben "die Anträge auch"... Dies kann bei einem Masseverfahren wie Beratungshilfe auch gar nicht anders sein und ist auch in anderen Bereichen nicht anders (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Scheidungsurteile usw.).



    Ist ja auch logisch, warum soll man z.B. bei Kindesunterhalt wenn das JA hilft, jedes mal ein neuen Beschluss schreiben, wo der SV doch meist identisch ist. Man muss ja das Rad nicht immer neu erfinden, wenn es auf alle gleichen Autos passt

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Bei Zweifeln: Zwischenverfügung und nachfragen welche konkreten Maßnahmen der A-Steller selbst ergriffen hat, um sein Problem zu lösen.
    Man kann ja auf die formularmäßige Verwendung der betreffenden Floskel kurz eingehen und um nähere Erläuterung bitten. Wenn nichts kommt, zurückweisen. Wenn was kommt, dann prüfen, ob die Eigeninitiative ausreicht und bewilligen oder versagen.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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