Hallo, ich muß hier eine Übergangsberechnung rechnen und komme nicht weiter:
Folgende Beträge habe ich:
Erstattung aus Staatskasse: Euro 1.652,32
Kostenquotelung:
Gesamtkosten: Euro 14.533,48 (Kosten Kläger: Euro 7.266,74 + Kosten Beklagter: Euro 7.266,74)
davon trägt der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.
75 % = Euro 10.900,11 ./. eigene Kosten von Euro 7.266,74, ergibt einen Erstattungsanspruch des Klägers von
Euro 3.633,37.
Ergebnis:
bereits aus Staatskasse erhalten: Euro 1.652,32
+Anspruch Kläger gegen Beklagten: Euro 3.633,37
= Euro 5.285,69
./. der eigenen Kosten des Klägers von Euro 7.266,74
ergibt sich ein Minusbetrag von - Euro 1.981,05
Wieviel muß der Beklagte jetzt noch an den Kläger zahlen? Die ganzen Euro 3.633,37 oder?
Und was geht auf die Staatskases über?
Danke schonmal
Osterhase