O-Geldverfahren

  • Hallo,

    gegen den Schuldner wurde O-Geld, ersatzweise O-Haft festgesetzt. Da keine Zahlungen erfolgten erging Vollstreckungsauftrag. Ein Beitreibungsversuch durch den GV blieb erfolglos, da er den Schuldner mehrmals nicht angetroffen hat.
    Schuldner stellte sich auch nicht auf eine Ladung in der JVA.
    Inzwischen wurde ein weiteres O-Geld, ersatzweise O-Haft festgesetzt.

    Ich beabischtige nun den Erlass eines Haftbefehls und überlege, ob ich noch ein Aufnahmeersuchen betreffend des 2. O-Geldbeschlusses erstelle und an die JVA schicke und den Haftbefehl direkt für beide O-Geldbeschlüsse erstelle. Ein Vollstreckungsauftrag und auch die Ladung in die JVA erging lediglich hinsichtlich des 1. O-Geldbeschlusses aber es ist ja davon auszugehen, dass sich der Schuldn. betr. des 2. Beschlusses genauso verhält, oder ? Hinsichtlich des 2. Beschlusses erfolgte auf Zahlungsaufforderung keine Reaktion...

    Unter Umständen kann mir ja jemand einen Tip geben, wie ich weiter verfahren sollte.

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