Referentenentwurf zum 2. KostRMoG

  • Verd... und ich hatte so gehofft, dass es erst zum 01.09. kommt.
    Der Notar, der meinen Hauskauf protokollieren soll, wird sich freuen :(
    ...und der Grundbucheintrag kostet dann ja auch mehr.

    So ein Sch... !!!

    Am Wochenende noch an meiner (privaten) Klage vor dem Verwaltungsgericht gebastelt und eben in den gelben Kasten mit dem großen Schlitz geworfen. Hoffentlich hält die Post E +2 ein...

  • Gibt es schon einen Text des zukünftigen GNotKG im Internet?

    Du meinst, außer im Bundesgesetzblatt?
    Einen fast vollständigen Text findest Du hier:
    http://gnotkg.de/mediapool/131/1311006/data/GNotKG.pdf

    =

    http://diehn.com/mediapool/122/1223625/data/GNotKG.pdf

    und natürlich in dem Dokument, das wir über KlausR bekommen haben:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post892429

  • Gibt es schon einen Text des zukünftigen GNotKG im Internet?

    Bei beck-online stehts auch schon drin, allerdings noch mit Zusatz "Entwurf" und noch mit unbestimmtem Inkrafttreten (ist ja auch erst am Donnerstag so weit).

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • Ich habe gerade die Papierausgabe des BGBl. auf dem Tisch und finde die Artikel 41-44 ja nun doch schräg.

    Es wird das GNotKG als Artikel 1 des Gesetzes verkündet und in Artikel 41 findet sich eine Änderungsvorschrift zu einem Gesetz aus dem Dezember 2012, durch das wiederum ein weiterer § in das GNotKG eingefügt wird. Warum den nicht von vornherein in das GNotKG einbauen? :gruebel:


    Noch schärfer finde ich Artikel 42 Nr. 2: "Im Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23.JUli 2013 (BgBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird in der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) nach Nummer 31015 folgende Nummer 31016 eingefügt:"


    Und in Artikel 44 wird dann gleich schon der erste § des soeben verkündeten GNotKG (66) aufgehoben und durch einen neu eingefügten (118a) ersetzt.

    Irre!

  • Ganz einfach. Das GNotKG ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Die durch Art. 41, 42 und 44 geänderten Gesetze treten aber, soweit die hier geänderten Vorschriften betroffen sind, erst später in Kraft (am 1. Januar 2014, am 1. November 2013 bzw. am 1. September 2013). Wären diese Änderungen gleich in das GNotKG eingebaut worden, so hätten vom 1. August 2013 an bis zum Inkrafttreten der anderen Gesetze Vorschriften des GNotKG gegolten, die sich auf andere noch gar nicht in Kraft befindliche Vorschriften bezogen hätten (beispielsweise ist für die Teilungssachen nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ab 1. September 2013 anstelle des Gerichts der Notar zuständig, sodass sich ab diesem Tag – aber erst dann – Kostenvorschriften aus dem für Notarkosten geltenden Teil des GNotKG ergeben müssen, im August 2013 aber noch aus dem für Gerichtskosten geltenden Teil).

  • Ganz einfach. Das GNotKG ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Die durch Art. 41, 42 und 44 geänderten Gesetze treten aber, soweit die hier geänderten Vorschriften betroffen sind, erst später in Kraft (am 1. Januar 2014, am 1. November 2013 bzw. am 1. September 2013). Wären diese Änderungen gleich in das GNotKG eingebaut worden, so hätten vom 1. August 2013 an bis zum Inkrafttreten der anderen Gesetze Vorschriften des GNotKG gegolten, die sich auf andere noch gar nicht in Kraft befindliche Vorschriften bezogen hätten (beispielsweise ist für die Teilungssachen nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ab 1. September 2013 anstelle des Gerichts der Notar zuständig, sodass sich ab diesem Tag – aber erst dann – Kostenvorschriften aus dem für Notarkosten geltenden Teil des GNotKG ergeben müssen, im August 2013 aber noch aus dem für Gerichtskosten geltenden Teil).

    Ah, OK! Vielen Dank für die Erläuterung!

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