Ich hätte gern einen Tip zum weiteren Verfahren:
Im Prüfungsverfahren wurde im Juni die Aufforderung (an den RA) übersandt. Ende Juli wurde an diesen die Erinnerung zugestellt. Ende August erfolgte die Aufhebung, weil nichts da war. Zustellung des Aufhebungsbeschlusses Anfang September.
Heute(!!) wird mir die Akte vorgelegt, weil die Zwangsvollstreckunsgabteilung die bei ihr Anfang August (!!) eingereichten Unterlagen endlich an uns abgegeben hat. Die Rechtsmittelfrist ist natürlich längst vorbei, gezuckt hat keiner. Es ist allerdings auch noch keine KR raus. Von Amts wegen aufheben kann ich doch den Beschluß nicht. Rechnerisch wäre es bei der ratenfreien PKH geblieben. Und jetzt? Einfach KR raus und gut?