Aufhebung PKH wegen Nichtauskunft trotz (falsch) vorgelegter Unterlagen

  • Ich hätte gern einen Tip zum weiteren Verfahren:

    Im Prüfungsverfahren wurde im Juni die Aufforderung (an den RA) übersandt. Ende Juli wurde an diesen die Erinnerung zugestellt. Ende August erfolgte die Aufhebung, weil nichts da war. Zustellung des Aufhebungsbeschlusses Anfang September.

    Heute(!!) wird mir die Akte vorgelegt, weil die Zwangsvollstreckunsgabteilung die bei ihr Anfang August (!!) eingereichten Unterlagen endlich an uns abgegeben hat. Die Rechtsmittelfrist ist natürlich längst vorbei, gezuckt hat keiner. Es ist allerdings auch noch keine KR raus. Von Amts wegen aufheben kann ich doch den Beschluß nicht. Rechnerisch wäre es bei der ratenfreien PKH geblieben. Und jetzt? Einfach KR raus und gut?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Oje, das ist ja mal wieder toll gelaufen... :(

    Ich würde die KR raus schicken. Der RA hätte gegen deinen Aufhebungs-Beschluss ja Rechtsmittel einlegen können.

  • Stimmt, du musst das jetzt durchziehen. Pech für den Menschen, aber es wird vermutlich nichts zu holen sein und ein P-Konto hat er vermutlich auch schon, so dass es ihn vielleicht nicht so sehr stören wird (sonst hätte er sich schon gemeldet - wenn er den Beschluss überhaupt bekommen hat).
    Ich denke, der RA interessiert sich für das alles nicht mehr, weil das Manat für ihn ja lange beendet ist. Warum sollte er also RM einlegen? Sicher hatte er dafür auch keinen Auftrag von dem Mandanten.
    Wenn ich die Leute persönlich anschreibe und nicht den RA, läuft das besser. Auf Mahnungen rufen die Leute dann hier an - gerade kürzlich: Ich habe gemahnt, der Mann sagte mir am Telefon, er habe alles hergeschickt. - Ich weiß zumindest mal, dass da was ist.... Und heute kam die durch`s Haus geirrte Post.

  • OK, ich danke Euch.

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