folgender Fall:
Kläger reicht Klage ein - Insolvenzverfahren des Klägers ist bereits eröffnet. Gerichtskostenvorschuss wird nicht eingezahlt, nach 6 Monaten wird das Verfahren weggelegt. Nun hat mir die Geschäftstelle die Akte wegen der Gerichtskosten vorgelegt mit der Frage, wie hier zu verfahren ist, weil ja Kläger insolvent ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden bereits niedergeschlagen.
Macht man dann nen Kostenvermerk - Kosten z. Zeit nicht einziehbar?