Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe eine ziemlich umfangreiche Änderung einer Teilungserklärung vorliegen.
Darin werden unter anderem verschiedene Einheiten räumlich umgestaltet, Sondernutzungsrechte begründet und Miteigentumsanteile verschoben.
Nun ging der Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung an einer der genannten Einheiten ein.
Die ganze Sache liegt insgesamt schon etwas länger, ich habe aber meine Karte die mich zum unterschreiben berechtigt erst vor ein paar Tagen erhalten. Nun macht der Verkäufer Druck, weil die Vormerkung noch nicht eingetragen ist.
Meines Erachtens ist die Vormerkung derzeit so nicht eintragungsfähig, da die Änderung der Teilungserklärung vor geht. Diese ist jedoch nicht vollzugsreif.
Sollte ich die Vormerkung nun trotzdem schon eintragen? Im Kaufvertrag wir das Grundstück noch mit dem "alten MEA" bezeichnet. Nur ein kleiner Satz weiter hinten weißt darauf hin, dass der MEA sich durch die Teilungserklärung verringert hat.