Hallo,
ich habe eben mit einer Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei telefoniert.
Es wurde für die Beratung (und nur die Beratung!) eine Berechtigungschein in einer Strafsache erteilt. Nun lässt Frau Anwältin fragen, ob sie, wenn sie über die Beratung hinaus tätig gewesen sei, die weitere Vergütung gegen den Mandanten einfordern könnte?
Ich habe mich hier jetzt durch die Suchfunktion gewühlt, aber nichts gefunden.
Deshalb würde ich gern eure Meinung hören.
Danke schon mal!