Hallo, habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 ZPO. Im Titel werden die beiden Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt, die Wohnung zu räumen. Mache ich jetzt jeweils einen KFB für beide Schuldner getrennt oder nur einen KFB? Der Gläubiger hat die Auslagenpauschale für die Zustellung zwei Mal erbracht.
§ 788 Gesamtschuldner
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sonnenberg -
1. Dezember 2011 um 16:35
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Du weist die Schuldner im KFB als Gesamtschuldner aus. Und da der jedem Schuldner gesondert zuzustellen ist, hat der Gläubiger aus gutem Grund 2x die Pauschale überwiesen
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Du weist die Schuldner im KFB als Gesamtschuldner aus. Und da der jedem Schuldner gesondert zuzustellen ist, hat der Gläubiger aus gutem Grund 2x die Pauschale überwiesen
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen:daumenrau
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