Hallo zusammen, mir liegt ein Antrag auf familieng. Genehmigung vor.
Es ist eine EG vorhanden (bestehend aus Mutter und zwei minderjährigen Kindern),
da der Vater verstorben ist.
Nachlass soll das Haus sein. Demgegenüber soll ein Darlehen stehen. Dies
resultiert aus der Kaufpreiszahlung des Hauses.
Die Mutter teilt jetzt mit, dass sie bereit ist, das Darlehen in voller höhe zu übernehmen,
wenn die Kinder gleichzeitig auf ihren Erbteil verzichten.
Der Erbverzicht muss ja dann im Rahmen der Ausschlagung erfolgen, oder?
Es wird im Fall wohl auch ein Erg.-Pfl. benötigt
Danke