Verzicht auf Erbteil durch Kinder

  • Hallo zusammen, mir liegt ein Antrag auf familieng. Genehmigung vor.
    Es ist eine EG vorhanden (bestehend aus Mutter und zwei minderjährigen Kindern),
    da der Vater verstorben ist.
    Nachlass soll das Haus sein. Demgegenüber soll ein Darlehen stehen. Dies
    resultiert aus der Kaufpreiszahlung des Hauses.
    Die Mutter teilt jetzt mit, dass sie bereit ist, das Darlehen in voller höhe zu übernehmen,
    wenn die Kinder gleichzeitig auf ihren Erbteil verzichten.

    Der Erbverzicht muss ja dann im Rahmen der Ausschlagung erfolgen, oder?
    Es wird im Fall wohl auch ein Erg.-Pfl. benötigt :gruebel:

    Danke

  • Eine Ausschlagung halte ich nicht für sinnvoll. Ich denke, es wäre eine Erbteilsübertragung der richtige Weg für das Gewollte.

    Ob das genehmigungsfähig ist, hängt davon ab, in welchem Verhältnis die Aktiva zu den Passiva stehen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ebenso.

    Von der evtl. bereits verfristeten Erbausschlagung ist auch deshalb abzuraten, weil im Fall gesetzlicher Erbfolge dann die Verwandten des Erblassers der zweiten Erbordnung neben der Ehefrau des Erblassers zum Zuge kommen.

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