Liebe Leute,
reicht es eigentlich aus, wenn ein Wohnungseigentümer (so steht es im WEG) das Protokoll unterschreibt oder muss ein gesamtes Wohnungseigentum bei der Unterschrift vertreten sein. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass bei Eheleuten in Abt. I beide das Protokoll unterschreiben müssten. Ich finde in den Kommentaren überhaupt nichts dazu.
Wie seht ihr das?
Bin für Eure Ratschläge sehr dankbar...
Nachweis Verwaltereigenschaft - Unterschrift Wohnungseigentümer
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hosoro1 -
5. Dezember 2011 um 10:35
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Mir reicht die Unterschrift eines Wohnungseigentümers.
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Mir auch. Ist bei Eheleuten auch Standard.
Es geht ja nicht darum, dass bzw. ob ein WE anwesend war oder nicht, sondern es geht bei der Hilfskrücke des Verwalternachweises einfach darum, zusätzlich zum Versammlungsleiter wenigstens einen Zeugen zu haben, der dessen Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls noch einmal bestätigt. Da kann es keinen Unterschied ergeben, ob dieser bestätigende Zeuge Herr Maier ist, dem sein WE allein gehört, oder Frau Huber, die ihr WE mit ihrem Mann zusammen hält.
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Teilweise andere Ansicht: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage, § 24, Rn. 150
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