Liebe Kollegen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Akte nach § 1618 BGB vorliegen und würde der Einbenennung zustimmen. Aber wie gehts nun weiter? Genehmige ich die Einbenennung? Oder wie formuliert man einen solchen Beschluss? Habe da noch nie was mit zu tun gehabt und stehe nun ein wenig auf dem Schlauch, was die Formulierung des Beschlusses angeht.
Vielen Dank schonmal