Beschluss für Einbenennung?

  • Liebe Kollegen,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Akte nach § 1618 BGB vorliegen und würde der Einbenennung zustimmen. Aber wie gehts nun weiter? Genehmige ich die Einbenennung? Oder wie formuliert man einen solchen Beschluss? Habe da noch nie was mit zu tun gehabt und stehe nun ein wenig auf dem Schlauch, was die Formulierung des Beschlusses angeht.

    Vielen Dank schonmal :)

  • Okay...danke....und wie wird sowas nun formuliert?

    "Die Zustimmung zur Einwilligung des X/Y zu der Einbenennung des Kindes ...wird ersetzt" ?

    Oder so ähnlich? :gruebel:

  • In pp.


    ergeht durch Rechtspflegerin saddle80 folgender Beschluss:

    Die Zustimmung des Kindesvaters zur Änderung des Familiennamens des Kindes X in "Müller-Lüdenscheid" wird familiengerichtlich ersetzt.

    RMB usw.

    Ulf

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