Kontoeröffnung für eine Kirche

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Sachverhalt und komme einfach nicht weiter.
    Eine Kirchengemeinde möchte ein Konto eröffnen und gleichzeitig eine Kontovollmacht erteilen.

    Bisher habe ich rausgefunden, dass die Kontoeröffnung nur vom Pfarrer und einer bzw. zwei weiterer Person(en)
    mit Anbringung des Dienstsiegels unterzeichnen darf.
    Ich weiß auch, dass der Pfarrer als Weisungsberechtigter nicht über ein solches Konto verfügen darf.

    Aber darf der Pfarrer allein eine Kontovollmacht erteilen ? Oder muss hier ebenfalls ein Kirchenältester oder ein
    Gemeinderatsmitglied unterzeichnen ? Wenn ja wo steht das ?
    Aus der kirchlichen Finanzordnung geht das leider nicht hervor.

    Es wäre klasse, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.

  • Die Vertretung der Kirchengemeinden ergibt sich i.d.R. aus den entsprechenden KGO (Kirchengemeindeordnung). Also KGO des entsprechenden Kirchenkreises googeln und dann weiterschauen.
    I.d.R. wird die Gemeinde durch den Kirchenvorstand vertreten. Evtl. ist für Rechtsgeschäfte die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.

  • Hallo Stefan,

    danke für den Tipp! Ich habe zwar ewig gesucht aber am Ende habe ich die Lösung in der Ordnung für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens (VerwO) gefunden.
    Jetzt muss ich nur noch rausfinden wer zur Kirchenverwaltung bzw. zum Kirchenvorstand gehört und dann komm ich in meinem Fall weiter.

    Wirklich grandios :) Vielen Dank !!!

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