Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt und komme einfach nicht weiter.
Eine Kirchengemeinde möchte ein Konto eröffnen und gleichzeitig eine Kontovollmacht erteilen.
Bisher habe ich rausgefunden, dass die Kontoeröffnung nur vom Pfarrer und einer bzw. zwei weiterer Person(en)
mit Anbringung des Dienstsiegels unterzeichnen darf.
Ich weiß auch, dass der Pfarrer als Weisungsberechtigter nicht über ein solches Konto verfügen darf.
Aber darf der Pfarrer allein eine Kontovollmacht erteilen ? Oder muss hier ebenfalls ein Kirchenältester oder ein
Gemeinderatsmitglied unterzeichnen ? Wenn ja wo steht das ?
Aus der kirchlichen Finanzordnung geht das leider nicht hervor.
Es wäre klasse, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.