Hallo,
folgendes Problem: Kläger hat aufgrund überzahlter Gerichtskosten einen Anspruch auf Rückzahlung des Gerichtskostenvorschusses.
Über sein Vermögen wurde zwischen Klageerhebung und Verfahrensabschluss jedoch das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Klägervertreter bittet dennoch auf Überweisung auf sein Konto, da der Vorschuss von der Rechtsschutzversicherung verauslagt und somit an diese zurückzuzahlen sei.
Was meint ihr: Ist an den Insolvenzverwalter oder an den Klägervertreter auszuzahlen?
Gruß
rezk