Reisekosten und Tagegeld bei mehreren Verfahren in eigenem Auftrag und Untervollmacht

  • Hallo!

    Habe folgendes Problem: An einem Tag sind 5 Verfahren angesetzt. 2 davon mit einer Kanzlei X, 3 davon mit einer Kanzlei Y, an der aber der Rechtsanwalt, dem Kanzlei X gehört, beteiligt ist.

    Zu allen Verfahren fährt eine bei Kanzlei X angestellte Rechtsanwältin.

    Mein Problem sind jetzt die Kosten eines dieser Verfahren. Der Anwalt hat in seinem Kostenfestsetzungsantrag die vollen Reisekosten und das volle Tagegeld geltend gemacht. Im KFB wird vom Urkundsbeamten nur 1/5 gewährt mit der Begründung, dass die eine Anwältin in eben allen 5 Verfahren dort war und somit nach Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG zu quoteln ist.

    Der Anwalt geht in Erinnerung und gibt dazu an (Rechtsschreibfehler mit übernommen):

    "Weiterhin teile ich mit, dass zum Termin am xxxxxxxx lediglich 3 verschiedene Verfahren, betreffend der Rechtsanwaltskanzlei X verhandelt worden sind. Am selben Tag fanden lediglich noch andere Verhandlung vor dem Sozialgericht statt, welche aber jedoch eine völlig andere Kanzlei betreffen und somit auch Gebührenrechtlich voneinander getrennt zu betrachten sind."

    Aber selbst wenn es so ist (dass es tatsächlich 2 Kanzleien sind, wird nämlich angezweifelt, da die dortig angestellten Rechtsanwälte nach Lust und Laune untereinander ausgetauscht werden): wenn die eine Anwältin in den anderen 2 Verfahren mit Untervollmacht da war: es sind doch trotzdem nur einmal Fahrkosten und einmal Tagegeld angefallen.

    Ich soll jetzt für das SG Stellung zum Problem vortragen, "dass am Verhandlungstag Verfahren verschiedener Kanzleien verhandelt wurden, die Prozessbevollmächtigte jedoch von einer Kanzlei stammte". Und das, obwohl die Reduzierung auf 1/5 gar nicht auf unserem Mist gewachsen ist, sondern der Aufmerksamkeit des Urkungsbeamten geschuldet ist.

    Helga

  • Die Urkundsbeamtin sollte Recht haben. Schau Dir doch mal die zitierte Vorschrift genauer an:

    Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.

    Es geht also um entstandene Auslagen, nicht um "eventuell entstehende Auslagen wenn ...".

  • Der Meinung bin ich ja auch. "Mehrere Geschäfte" sind nunmal mehrere Geschäfte, da steht nix davon, dass die auf die Vertretung einer Kanzlei beschränkt sind....

    Mich irritiert ja gerade deswegen die Aufforderung des Richters zur Problematik "ein oder 2 Kanzleien" vorzutragen... :gruebel:
    Weil es doch eigentlich sch....egal ist, ob EINE Anwältin für eine oder zweihundertfünfundzwanzigtausenddreihundertdreiunddreißig (225.333:wechlach:) Kanzleien (an dem einen Tag) da war...

    Helga

  • Du solltest das nicht überbewerten. Der Richter hat dir das geschickt wegen des rechtlichen Gehörs oder um Zeit zu gewinnen oder sonstwas......
    Schreib doch einfach einen Satz, dazu, dass du die Entscheidung im kfB für korrekt hälst, weil das die tatsächlich entstandenen Kosten sind und fertig.

  • Nun ja, wir haben morgen selbiges. 6 GTs, davon 3 die eine, 3 die andere Kanzlei betreffen. Wenn wieder nur ein Anwalt kommt, werden wir ihm mal auf den Zahn fühlen und mal Untervollmachten für die Kanzlei, bei der er nicht angestellt ist, verlangen. Mal sehen, was dann kommt... Wäre ja schön, wenn es dann plötzlich hieße "Wieso? Wir sind doch eine Kanzlei." :D

    Danke Euch.

    Helga

  • Nun ja, wir haben morgen selbiges. 6 GTs, davon 3 die eine, 3 die andere Kanzlei betreffen. Wenn wieder nur ein Anwalt kommt, werden wir ihm mal auf den Zahn fühlen und mal Untervollmachten für die Kanzlei, bei der er nicht angestellt ist, verlangen. Mal sehen, was dann kommt... Wäre ja schön, wenn es dann plötzlich hieße "Wieso? Wir sind doch eine Kanzlei." :D

    Danke Euch.

    Helga


    ... oder der Anwalt fährt nach dem 3. Termin in die Kanzlei um die Vollmacht zu holen und macht dann (völlig zu Recht) zweimal die Anfahrkosten geltend. Dann bezahlst Du die Kosten tatsächlich zweimal bzw. 2 * 3 * 1/3 statt sonst 6 * 1/6, schließlich sind die Kosten ja tatsächlich entstanden (über deren Notwendigkeit könnte man sich dann immer noch streiten).

    OT: "GTs" = Gütetermins?

  • GT = Gerichtstermin...

    Das mit dem einfach mal so Abholen der Vollmachten wird er bei der engen Terminierung (viertelstündlich) und einer Fahrzeit von ca. 75 Minuten für eine Strecke wohl kaum schaffen....

    Helga

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