Guten Morgen,
ich benötige dringend Eure Unterstützung.
A beantragt Berh , weil sie sich scheiden lassen möchte ( kommt zur RAST= BerH-stelle).
Rpfl lehnt mdl. ab, mit der Begründung, dass der Scheidung nichts entgegenstehen würde und somit im Scheidungsverfahren die Beratung erfolgen könne.
A geht zum RA und dieser rät zur Beschwerde gegen den Rpfl. Da ja noch keine Entscheidung ergangen ist, reicht der RA den Antrag auf Berh für seine Mandantin ein, und übersendet gleichzeitig ein Schreiben, worin er den Ehemann der Mandantin anschrieb, dass der Scheidungsantrag nunmehr zu Gericht geschickt werden solle und wie, nach den Vorstellungen seiner Mandantin alles geregelt werden soll.
Der Rpfl schreibt den RA an, dass derzeit der Antrag nicht positiv beschieden werden könne, da zum einen kein Antragsdatum, kein Nachweis über w+p Verhältnisse vorhanden sei und zum anderen kein Raum für BerH ist ( da das Scheidungsverfahren ja nun in die Wege geleitet werden könne).
Auch monierte der Rpfl, dass es sich, da der RA ja offensichtlich schon tätig war, nur um einen nachtrgäglichen Antrag handeln könne.
Dem RA wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahme sah folgendermaßen aus:
Selbstverständlich hätte er einen Auftrag für die aussergerichtliche Tätigkeit erhalten und das diese ja wohl unstreitig nicht von der VKH umfasst sei...
Eine nachträgliche Bewilligung wäre nicht erfolgt, da er mit der Absendung des Schreibens warten würde, bis VKH für die Mandantin bewilligt werden würde ( vielleicht meint er die BerH?)
Wie würdet Ihr in einem solchen Falle vorgehen?
Wie handhabt Ihr die Angelegenheiten, bei denen die Beratungshilfe-Ast eigentlich die Scheidung durchführen könnten und dies auch wollen? BerH ja oder nein?
Kann ein RA denn einfach ein Schreiben vorbereiten und dann abwarten bis die Mandantschaft den Schein bekommt?
Ich hatte im Forum mal gelesen, dass schon quasi das bloße "Händeschütteln" einen nachträglichen Antrag begründen würde...
Für Eure Meinungen und Unterstützung bin ich sehr dankbar!!!
Liebe Grüße