Rückzahlung Zwangsgeld, § 35 FamFG?

  • Gegen die Antragstellerin wurde mit Beschluss ein Zwangsgeld festgesetzt ( 200 €) ; § 35 FamFG , da sie die erforderlichen Auskünfte für den Vesorgungsausgleich nicht abgab. Nachdem die Antragstellerin das Zwangsgeld bezahlt hatte, hat sie dann doch die Auskünfte erteilt.


    MeineFrage

    Nun muss mich doch das Zwangsgeld ( abzüglich der durch Vollstreckung des Zwangsgeldes enstandenen Kosten) wieder an die Antragstellerin zurückzahlen ? Das hab ich so im Kopf.

    Aber wo steht das? Ich finde nix und mein Richter würde lieber das Geld behalten, da die Antragstellerin so eine "Matz" ist ;)
    Vielleicht hock ich auch auf der Leitung, aber ich habe finde einfach nichts zu dem Thema...

    Gott sei Dank kommt das nicht so oft vor...also das mit der Rückzahlung des Zwangsgeldes :)

    Danke an alle schon einmal im Voraus

  • bedingt :) so richtig aktuell ist das ja alles nicht und ich habe das Gefühl , das macht jeder wie er es gerade für richtig hält....

    :(:(:(

    aber trotzdem Danke

  • das war ein guter Tipp.....konnte allerdings nicht online nachschauen, sondern musste in die Bibliothek...bei unserem beck online ist das nicht im Abo dabei ....

    Aber da steht es eigentlich ziemlich eindeutig :daumenrau

    Danke nochmals und noch einen schönen Tag

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!