Gegen die Antragstellerin wurde mit Beschluss ein Zwangsgeld festgesetzt ( 200 €) ; § 35 FamFG , da sie die erforderlichen Auskünfte für den Vesorgungsausgleich nicht abgab. Nachdem die Antragstellerin das Zwangsgeld bezahlt hatte, hat sie dann doch die Auskünfte erteilt.
MeineFrage
Nun muss mich doch das Zwangsgeld ( abzüglich der durch Vollstreckung des Zwangsgeldes enstandenen Kosten) wieder an die Antragstellerin zurückzahlen ? Das hab ich so im Kopf.
Aber wo steht das? Ich finde nix und mein Richter würde lieber das Geld behalten, da die Antragstellerin so eine "Matz" ist
Vielleicht hock ich auch auf der Leitung, aber ich habe finde einfach nichts zu dem Thema...
Gott sei Dank kommt das nicht so oft vor...also das mit der Rückzahlung des Zwangsgeldes
Danke an alle schon einmal im Voraus