Hallo! Stehe gerade total aus dem Schlauch weil ich den Fall ewig nicht mehr auf dem Tisch hatte...
Klägerin wird im Mahnverfahren durch eine Inkasso-GmbH vertreten. Verfahren wird an das Amtsgericht abgegeben.
Dort tritt für die Klägerin ein Rechtsbeistand auf (registriert nach RDG).
Dieser beantragt nun die Kostenfestsetzung und rechnet nach dem RVG ab. Darf er das?
Außerdem möchte er noch die 25 EUR nach § 4 RDG für das Mahnverfahren haben.