Guten Tag,
kann mir jemand sagen, wer für die Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zuständig ist, wenn das selbständige Beweisverfahren beim Amtsgericht anhängig gewesen ist und das Hauptverfahren beim Landgericht. Im Hausptsacheverfahren wurde Kostenaufhebung beschlossen.
Das Landgericht weigert sich die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens auszugleichen, mit der Begründung, dass das Amtsgericht zuständig sei, weil eben dort das Verfahren anhängig war.
Kann mir jemand einen § oder eine Fundstelle sagen, die die Zuständigkeit regelt. Vielen Dank