Umsatzsteuer Behörde/Hochschule

  • Hallo zusammen,

    ich hab hier beim Verwaltungsgericht den Antrag einer Hochschule für Technik und Wirtschaft auf Festsetzung der Auslagenpauschale nach § 162 Abs. 2 VwGO iVm VV 7002 RVG, also 20 €. Dazu wollen die Herrschaften 19 % Umsatzsteuer. Das geht doch nicht, oder? Ich würd das einfach damit begründen, dass § 162 VwGO nur auf VV 7002 RVG verweist und das RVG (und somit VV 7008 RVG) sonst nur für RAe gilt. Oder gibts da noch andere Vorschriften?

    Die Hochschule meint: "§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO sagt: Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann." Da sie die Erklärung abgegeben haben, soll ich doch jetzt bitte die Umsatzsteuer festsetzen...

    Ich steh aufm Schlauch...:gruebel:

    Bitte um Hilfe...

  • Auf die Idee ist von meinen Uni-Kunden noch keiner gekommen. Die Hochschule muss doch niemandem Umsatzsteuer auf die 20,00 € zahlen (wie z.B. einem Anwalt), also kann sie die auch nicht zusätzlich bekommen.

    Was sagt denn die Gegenseite dazu? Die kann sich ja auch ´nen (hoffentlich Anwalts-) kopf machen.

  • Den Einwand verstehe ich nicht. Wenn die Uni anwaltlich vertreten ist und dem Anwalt die Rechnung mit Steuer bezahlen muss, dann bekommt sie die auch erstattet. Ansonsten gibt es auch Anwälte, die in "eigener Angelegenheit" Steuern bezahlen müssen, wenn sie z.B. in einer Kanzlei z.B. Arbeitszeit für Ihren Fall verbrauchen. Aber hier ging es ja um die Uni und für die dürfte die Pauschale kaum eine steuerpflichtige Einnahme sein sondern der pauschalierte Ersatz von Aufwendungen.

  • Die Gegenseite versteht den Antrag auch nicht so recht und weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung von Immatrikulationsanträgen wohl kaum gewerbliche Ausmaße vorliegen dürften. Die Hochschule selbst gibt zu, dass sie ja nur hoheitliche Tätigkeiten wahrnimmt.


    Hab den Antrag jetzt bezüglich der Umsatzsteuer abgewiesen und aufs UStG verwiesen. Die Erklärung allein reicht nicht. Da könnte ja jeder kommen. :)

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