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Noch was für den Tannenbaum:
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BGH, 03.07.2008, IX ZB 65/07
Danke, die hatte ich zwar schon, aber nach dem vorgenannten ist das ja eigentlich - jedenfalls fürs Insoverfahren - Quatsch. Kann ja sogar besser sein, denn die Lohnsteuererstattung fällt voll in die Masse, während beim Gehalt ja dann noch die Tabelle gilt. Aber nun gut.