Verfahren Umgangsrecht

  • ich habe eine Frage zum Verfahren beim Umgangsrecht

    der Vater, dem der Umgang lange Zeit verweigert wurde, stellt bei Gericht Antrag auf einstweilige Anordnung - das Gericht bestellt einen Verfahrensbeistand für das Kind - dieser empfiehlt nach Anhörung des Kindes aufgrund psychischer Probleme, dass die Eltern mit dem Kind zur Betreuungsstelle geht- vorerst sollte man sich auf Umgang aller 14 tage ohne Übernachtung einigen- eine endgültige Regelung (mit Übernachtung) sollte erst später entsprechend der Empfehlung der Betreuungsgsstelle treffen - Frage: wenn sich die Eltern nun bezüglich des 14tägigen Umgangsrechtes ohne Übernachtung außergerichtlich einigen- wird damit das Verfahren bezügl. einstweiliger Anordnung beendet? Der Vater hat große Angst, dass sich die Mutter nicht an diese Vereinbarung hält, die endgültige Vereinbarung nicht geschlossen wird und alles (neuer Antrag) wieder von vorn losgeht.

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