Hinterlegung von Schmuck - Wie geht's ? Wer bestimmt den Wert?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe einen Antrag auf Hinterlegung für die unbekannten Erben.
    Dabei handelt es sich um 3 DINA4-Seiten aufgelisteten Goldschmuck bzw. Uhren.
    Wie läuft das mit der Annahme? Muss ich erst den Wert bestimmen lassen? Wenn ja, wie? Und wie bekomme ich diese Kostbarkeiten sicher zur OJK??
    Fragen über Fragen...
    :confused:
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen!!!

  • Der Hinterleger hat die Sachen kostenfrei bei der Hinterlegungskasse einzuliefern. Der Hinterleger wird es in solchen Fällen nicht selten persönlich abgegeben.


    Der Wert wird nach Ermessen bestimmt, da dieser nur für die Kosten benötigt wird. Da es sich um Rahmengebühren handelt, reicht auch eine grobe Annäherung an den Wert, z. B. Goldgehalt und Gewicht + Tageskurs am Tag der Kostenrechnungserstellung.

  • Dann hat die Nachlassabteilung wohl ein Problem. Tatsächlich dürfte der Scmuck wohl im Tresor der Gerichtszahlstelle liegen. Dann kann diese sich mit der Nachlassabteilug verständigen, wie der Schmuck transportiert werden soll und wer dafür bezahlt. Die Hintelegungsstelle hat damit nichts zu tun.

  • Uups: nicht das Nachlassgericht sondern die Betreuungsabteilung hat die Hinterlegung des Schmuck beantragt, nachdem die Betreute verstorben ist und noch keine Erben ermittelt sind.
    Jetzt kann ich annehmen ohne bewerten zu müssen. Aber ich kann die Kostbarkeiten doch schlecht per Einschreiben gegen Rückschein zur OJK schicken, oder?!

  • Aber ich kann die Kostbarkeiten doch schlecht per Einschreiben gegen Rückschein zur OJK schicken, oder?!


    Transport mittels Sonderwachtmeister wäre vielleicht möglich.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Annahme ist ein rechtlicher Vorgang. Er bedeutet nicht, dass die Hinterelgungsstelle den Schmuck gegenständlich annimmt. Für die Betreuungsabteilung gelten dieselben Regeln, wie für jeden anderen Hinterleger. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Hinterlgungsstelle überhaupt etwas mit dem Einliefern des Schmucks zu tun haben soll, es wäre eine rechtlich nicht geechtfertigte Risikoübernahme.

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