Hallo ihr Lieben, kurz vor Weihnachten noch ein Problem.
Ich habe als UdG beim Finanzgericht im KFB die Aktenversendungspauschale festgesetzt. Das Finanzamt hat Erinnerung eingelegt und die damit begründet, dass das FG die 12,00 € hätte an die Klägerin zurückerstatten müssen, da es sich um Gerichtskosten handelt. Ich bin jedoch der Meinung, das Kostenschuldner der 12,00 € der Anwalt selbst ist und er diese Auslagen gem. §§ 670,675 BGB von seinem Mandanten und daher auch vom Finanzamt erstattet verlangen kann. Ich tue mich jetzt schwer dies richtig zu begründen und mit Entscheidungen zu belegen. Könnt ihr mir helfen?
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch an alle.