Offenlegung Jahresabschluss

  • Hallo,

    habe mich gerade im Forum angemeldet und muss auch schon eine Frage an euch los werden: Wie reagiert ihr, wenn Gesellschaften ihrer Offenlegungspflicht hinsichtlich des Jahresabschlusses zwar nachkommen, die Unterlagen aber in "unkopierbarer" Form eingereicht werden? Habe hier aktuell einen Fall, wo mir die Unterlagen auf weinrotem Papier vorgelegt wurden und ich somit keine Möglichkeit habe, etwa angeforderte Kopien anzufertigen (obwohl wir hier ja an Kopierern das Neueste vom Neuesten haben). Kann ich jetzt sagen: Offenlegungspflicht nicht erfüllt, bitte nochmal? Bin mir da grad nicht ganz sicher. Die sagen natürlich, ist doch euer Problem, wenn das eure Kopierer nicht packen. Auch ein Argument. Wäre für eure Ratschläge/Erfahrungsberichte recht dankbar!

  • Ich denke nicht, dass hier ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht gesehen werden kann; entweder es wird versucht mittels Kopierer- und/oder Scannereinstellung doch noch ein brauchbares Ergebnis zu erhalten oder aber es wäre Interessenten für diese JA mitzuteilen, dass zwar ein JA vorliegt, aber keine Kopien erstellt werden können (unter Angabe der Gründe). Bliebe dem Interessenten nur die Möglichkeit, den JA bei Gericht einzusehen.


    Gleichzeitig würde ich der Gesellschaft trotzdem mitteilen, dass sie die JA`s auf weißem kopierfähigem Papier einreichen soll (ohne jedoch mit Ordnungsgeld zu drohen).

  • Hallo AG MT,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte die Gesellschaft zwischenzeitlich auch mit einem höflichen Schreiben gebeten, einen JA auf weißem Papier vorzulegen, aber daraufhin kam natürlich nur ein "netter" Brief des Rechtsanwalts...
    Anfang dieser Woche habe ich es auf unserem digitalen Kopierer dann doch über die sog. Fotofunktion geschafft, eine brauchbare Kopie anzufertigen. Somit hat sich das Problem dann erstmal erledigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!