Die wirtschaftliche Einheit aus drei Grundstücken wurde auf 502.000,00 EUR festgesetzt.
Der Wert des Inventars wurde auf 56.000,00 EUR festgelegt.
Ist Sicherheitsleistung aus 502.000,00 EUR oder 568.000,00 EUR zu erbringen (§ 68 "festgesetzter Verkehrswert")?