Hallo,
als Neuling habe ich auch gleich eine mich zur Zeit sehr bewegende Frage: Im Rahmen von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (hier: Leitungsrechte eines Energieversorgers) besteht die Möglichkeit, die Lage zum einen durch einen mit der Urkunde zu verbindenen Lageplan nachzuweisen (klar) oder davon abzusehen und die Lage der Leitung der tatsächlichen Ausübung zu überlassen, womit kein Lageplan an der Eintragungsbewilligung wäre. Meine Frage nun: Akzeptiert ihr die letztere Variante? Wie sehen eure Argumente pro und contra aus?
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