Eintragungsbewilligung ohne Lageplan

  • Hallo,
    als Neuling habe ich auch gleich eine mich zur Zeit sehr bewegende Frage: Im Rahmen von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (hier: Leitungsrechte eines Energieversorgers) besteht die Möglichkeit, die Lage zum einen durch einen mit der Urkunde zu verbindenen Lageplan nachzuweisen (klar) oder davon abzusehen und die Lage der Leitung der tatsächlichen Ausübung zu überlassen, womit kein Lageplan an der Eintragungsbewilligung wäre. Meine Frage nun: Akzeptiert ihr die letztere Variante? Wie sehen eure Argumente pro und contra aus?

  • Guten Morgen, Emma.

    Dieses Problem hat man immer wieder auf dem Tisch. Ich halte mich immer an eine Zusammenfassung, die mE. sehr gut ist:
    Böttcher RPfleger 1984 Seite 229, 230. :lesen:

    Die letztere Variante halte ich für zulässig. Hauptsache, die Bewilligung ist in sich klar gefasst. Manchmal blicken die Notare ja leider selbst nicht durch und fassen die Bewilligung total schwammig und unklar, so dass man gar nicht weiss, welche Variante eigentlich gewünscht ist. Das wissen die Beteiligten dann auch oft selber nicht. Das moniere ich dann, ebenso, wenn auf Pläne Bezug genommen wird, die aber nicht beigefügt werden.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

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