Ob man das tatsächlich von den Banken als Drittschuldner verlangen kann?
Warum denn nicht, wenn die Unpfändbarkeit vom Drittschuldner selbst (bei Pflegegeld) von Gesetzes wegen zu beachten ist? Der Drittschuldner hat im Rahmen des P-Kontos nunmal Mehrarbeit zu erledigen, die ihm der Gesetzgeber aufdrückt. Im Zuge der anstehenden Reform dürfte die nicht weniger werden...