Vergabe von Hilfsarbeiten durch den IV

  • Hallo zusammen,

    zuerst einmal: hab in der SuFu nichts passendes dazu gefunden:cool:

    Wir haben hier den Fall, dass der IV mit den Schlussunterlagen auch mehrere Rechnungen einer bei ihm fest angestellten Mitarbeiterin - als Privatperson - eingereicht hat. Sie macht die Arbeiten im Bezug auf geleistete Umsatzsteuervoranmeldungen im Verfahren geltend (zzgl. Mehrwertsteuer).
    Vom IV wurde nicht mitgeteilt, dass die Arbeiten vergeben wurden und auch sonst ergeben sich keine Hinweise aus der Akte hierüber.
    Hab bislang nur Entscheidungen gefunden, die an Beteiligungsverhältnisse des IV an den beauftragten Anbeitern knüpfen..:(
    Wie wird dass den an den anderen Gerichten gehandhabt?

  • Ist die Mitarbeiterin denn Steuerberaterin, Rechtsanwältin o.ä.? Ansonsten hätte sie die Leistungen gar nicht erbringen dürfen, da es sich um eine Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe handelt.

  • mal unabhängig, ob der MA überhaupt dazu befähigt ist, solche Erklärungen zu erstellen, kann der IV auch mit eigenen MA Dienst- oder Werkverträge abschließen, IX ZB 198/05.

    Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies eine zulässige Delegation ist, da die Erklärung der Steuern, die die Masse betreffen (155 InsO), Regelaufgabe ist. Selbst im Falle, dass es hier eine Sonderaufgabe wäre, ist der Verwalter von einer Regelaufgabe entlastet. siehe IX ZB 234/06

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wir haben einen Verwalter, da tauchen immer mal Rechnungen von anderen Firmen auf, bei denen er ebenfalls zum InsV bestellt worden ist (allerdings immer Firmen aus anderen AG-Bezirken). Angeblich handelt es sich dabei um Gebühren für Rechtsanwälte, die er in den entsprechenden fremden Firmen angestellt hat, und die er dann quasi „ausleiht", damit die in unseren Verfahren Aufgaben des Verwalters übernehmen. Das ist uns natürlich aufgefallen, zumal es sich nicht gerade um kleine Beträge handelte.

    Also habe ich nachgefragt, was das denn für Aufgaben waren. Die Rechnungen waren nämlich nicht gerade sehr aufschlussreich. Da standen eigentlich nur die geleisteten Stunden, der Stundensatz und der Zahlbetrag drin. Daraufhin hat er mir dann sämtliche Tätigkeiten, die der RA geleistet haben soll, in Stichpunkten aufgezählt. Darunter waren Regelaufgaben und Nicht-Regelaufgaben, allerdings konnte man nicht sehen, für welche Aufgaben er welchen Zeitaufwand abgerechnet hat. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es keine detaillierte Abrechnung gibt.
    Zudem stellt er sich auf den Standpunkt, dass er Steuerberater und kein RA sei. Daher könne er diese Aufgaben (u.a. auch ganz normaler Forderungseinzug, Prüfung von Anmeldungen, Buchhaltungstätigkeiten etc.) ohne Weiteres fremdvergeben und gegen die Masse abrechnen, ohne das eine Anrechnung auf seine Vergütung erfolgen muss. Das wäre überhaupt schon immer so gelaufen und damit gäbe es auch bei anderen Gerichten keine Probleme ;)Ich sehe das ein bisschen anders und will ihm die entsprechenden Beträge von seiner Vergütung absetzen, aber aufgrund der ungenauen Abrechnung habe ich noch keine Ahnung, wie ich das machen soll bzw. werde.Mal ganz unabhängig davon, finde ich die oben geschilderte Vorgehensweise mit dem „Ausleihen" von Rechtsanwälten aus anderen Insolvenzverfahren und dem Stellen von Rechnungen zu Gunsten anderer Insolvenzverfahren sehr merkwürdig. Unsere Richter konnten mir nicht wirklich sagen, ob das zulässig und rechtens ist. Ich habe dabei allerdings ein sehr komisches Gefühl. Mich würde auch mal interessieren, ob das Geld in den anderen Verfahren auch tatsächlich ankommt und wie das dort verbucht wird. Ich habe auch mal ein bisschen telefoniert, aber da die dort keine Zwischenrechnungslegungen prüfen, konnte uns das keiner sagen. Hat das vielleicht schon mal jemand anderes von euch gehabt? Wie seid ihr damit umgegangen? Hättet ihr damit auch ein Problem?

  • stellt sich mir schon die Frage des § 181 BGB, in Anlehnung an die Entscheidung IX ZR 250/89.

    was, Rechtanwalt Jupp Zupp als Insolvenzverwalter der SchraubenMayer GmbH stellt dem Rechtsanwalt Jupp Zupp als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Lieschen Müller eine Rechnung über Rechtsanwaltstätigkeiten ???

    Die Darstellung, welche Leistungen an Dritte vergeben worden sind, hat, im Bezug auf die Frage von Regel/Sonderaufgaben prüffähig zu sein, IX ZB 48/04.


    "Zudem stellt er sich auf den Standpunkt, dass er Steuerberater und kein RA sei. Daher könne er diese Aufgaben (u.a. auch ganz normaler Forderungseinzug, Prüfung von Anmeldungen, Buchhaltungstätigkeiten etc.) ohne Weiteres fremdvergeben und gegen die Masse abrechnen, ohne das eine Anrechnung auf seine Vergütung erfolgen muss."

    Das sind i.d.R. Regelaufgaben, entsprechender bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen, IX ZB 234/06.

    Das wäre überhaupt schon immer so gelaufen und damit gäbe es auch bei anderen Gerichten keine Probleme ;)

    Wo kann ich mich in die Vorauswahlliste eintragen lassen ?

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  • Ich habe das Ganze jetzt erstmal in meinem Prüfvermerk zur Zwischenrechnungslegung vermerkt und mir die detaillierte Prüfung der Absetzung für die Schlussunterlagen aufgehoben. Die Pralinés zum Schluss...

    Zumindest ist er nicht noch so dreist und beantragt dafür noch Zuschläge. Aber mit der Absetzung werde ich noch viel Spaß haben und so wie ich den kenne, geht das auch in die Beschwerde. Freu mich schon. Mich wundert es, dass das sonst noch keinem aufgefallen ist. Hier sind Verfahren von einigen anderen Gerichten beteiligt.

    @ La Flor de Cano: Danke für die Entscheidungen. Werd' sie mir schon mal abspreichern :)

    „Wo kann ich mich in die Vorauswahlliste eintragen lassen ?" - Was hast du denn zu bieten? ;)


  • ...
    Hättet ihr damit auch ein Problem?

    Ein gaaaaaaaaaa (vielevieleviele "a") aanz großes Riesenproblem.

    Vielleicht tue ich hier ja jemandem furchtbar unrecht, aber die Sache hat m.E. (nett ausgedrückt) einen unangenehmen Geruch. Zunächst einmal habe ich noch nie gehört, dass in einem Verfahren Rechtsanwälte angestellt und dann "verliehen" werden. Und das auch noch an Verfahren des gleichen Insolvenzverwalters. Er zahlt also an Rechtsanwälte ein Gehalt aus der Insolvenzmasse und diese kriegen dann zusätzlich Gebühren aus anderen Insolvenzmassen?? Und dann werden auch noch Rechnungen gestellt, die nicht nachvollziehbar sind? Geht m.E. gar nicht. Hier könnte ich mir durchaus einen Sonderverwalter vorstellen, der das mal überprüft. An die anderen betroffenen Gerichte würde ich zu den Verfahren eine förmliche Mitteilung machen. Nicht dass man sich darauf rausredet, das wäre normal. Irgendwie erscheint es mir komisch, dass er bisher damit durchgekommen ist.
    Zur Auslagerung von Regelaufgaben: Wer z.B. den ganz normalen Forderungeinzug oder die Forderungsprüfung anderweitig vergeben muss, ist nicht als Insolvenzverwalter geeignet. Würde ich auch den Richtern zur Kenntnis geben.
    Vergütungsmäßig gibt es die Möglichkeiten, bei der Auslagerung von Regelaufgaben die Rechnungen abzuziehen oder wenn man es nicht so genau unterscheiden kann bzw. wenn eine Vielzahl von Rechnungen vorliegen ist m.E. ein Abschlag möglich, da sich der IV durch die Auslagerung ja einen Aufwand erspart hat.

  • hier noch ein wenig Schokosoße aufs Eis:

    aus BGH, IX ZB 222/09:
    Das Beschwerdegericht ist von dem zutreffenden Rechtsgrundsatz ausgegangen, dass ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter einen Rechtsanwalt nur mit dem Einzug streitiger Forderungen betrauen darf (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, NJW 2005, 903, 904 unter dd). Es kann dahinstehen, inwieweit diese Entscheidung auf einen Insolvenzverwalter übertragbar ist, der - wie der Beschwerdeführer - als Rechtsanwalt zugelassen ist. Jedenfalls kann hier von unstreitigen Forderungen ausgegangen werden, weil die Schuldner bereits auf ein zweites Mahnschreiben Zahlung geleistet haben. Schon im Blick auf nie ausschließbare Zugangshindernisse hat der Verwalter Schuldner, die auf eine erste Mahnung überhaupt nicht reagieren, nochmals anzuschreiben. Eine Anrechnung der durch die Einschaltung des Rechtsanwalts erzielten Forderungserlöse hat nicht stattzufinden, weil davon auszugehen ist, dass die Zahlungen auch im Falle einer weiteren Mahnung durch den Beschwerdeführer geflossen wären.

    „Wo kann ich mich in die Vorauswahlliste eintragen lassen ?" - Was hast du denn zu bieten? ;)

    mindestens eine Schlussrechnung, bei der so etwas nicht offen zu Tage tritt und Dir damit die grauen Haare erspart bleiben. Ich wickele delikate Dinge immer über meine Briefkastenfirma in Nassau ab. Ab und zu besuche ich dort auch mal mein Bankkonto. In meiner dortigen Villa habe ich auch ab und an mal ein paar prom. Übernachtungsgäste, die aber nix zahlen müssen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe keine Ahnung, was mit dem Geld passiert, wenn es an die andere Insolvenzmasse gezahlt wird, also ob der andere RA diese Gebühren zusätzlich noch mal zu seiner normalen Vergütung erhält oder ob es dort einfach als irgendeine Art Einnahme verbucht wird und die Masse anreichert. Eine Kollegin hat gerade ihre Schlussunterlagen zur Prüfung an einen externen Sachverständigen rausgegeben und ihm gesagt, er solle sich auch diese Sache speziell mal anschaun. Da ich von dem Sachverständigen sehr viel halte, hoffe ich mal, dass der uns alsbald ein bisschen was dazu sagen kann.Unseren Richtern habe ich unser Problem schon erklärt. Leider interessieren sie sich für unsere Probleme mit den Verwaltern reichlich wenig, sodass ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie den nicht mehr einsetzen.Das mit dem Abschlag halte ich für eine gute Lösung. Einen genauen Betrag zu errechnen halte ich hier eh für schwierig, wenn nicht sogar unmöglich (zumindest mit den Unterlagen, die mir derzeit vorliegen).

    Zitat

    mindestens eine Schlussrechnung, bei der so etwas nicht offen zu Tage tritt und Dir damit die grauen Haare erspart bleiben. Ich wickele delikate Dinge immer über meine Briefkastenfirma in Nassau ab. Ab und zu besuche ich dort auch mal mein Bankkonto. In meiner dortigen Villa habe ich auch ab und an mal ein paar prom. Übernachtungsgäste, die aber nix zahlen müssen.

    Hmm, klingt verlockend, ich bin fast versucht dem nachzugeben. Aber eben nur fast. Und nachdem es Haarfarbe inzwischen schon für lau gibt, kannst du mich mit ein paar grauen Haaren auch nicht so einfach kriegen. Im Übrigen bin ich zum Glück auch noch ein paar Jährchen davon entfernt :cool:

  • hm, das mit dem "Ausleihen" von angestellten Anwälten an andere Verfahren würde mich nicht nur stutzig machen....

    Was das Delegieren von Tätigkeiten betrifft, ist stets zu unterscheiden, was nun ureigenste (persönliche) Aufgabe des Verwalters ist und was nicht. Die Abgrenzung lässt sich jedoch auch nicht trennscharf vornehmen.
    Nach der "jeder Depp kann ja verwalten- Entscheidung des BHG - http://lexetius.com/2004,3337 könnte man ja ganz böse annehmen, als Verwalter ist der geeignet, der nur wissen muss, an wen er was am besten delegiert. Also ist der DELEGATOR gefragt....
    Um es einmal etwas auszufalten:

    Die Übernahme des Verwalteramtes kann eine richtige Geldmachmaschine sein:
    mit der Aufarbeitung der steuerlichen Belange wird eine Steuerberatergesellschaft beauftragt (die by the way auch noch die Insolvenzbuchhaltung erledigt (-> ich hasse diesen DATEV-Scheiß !!!)
    mit der Inbesitznahme und Bewertung des Anlagevermögens eine Verwertungsgesellschaft
    mit dem Einzug der Forderungen eine Anwaltskanzlei (oder eigene Anwälte)

    Hm, alles machbar nach BGH, gibt aber Abzüge in der B-Note bei der Vergütung und die Welt ist wieder in Ordnung :D
    Anmrkung: es gibt natürlich Verfahren, in denen Tätigkeiten völlig richtig an Spezialisten übergeben werden. I.Ü. lässt sich auch nicht mehr von Verwalterkanzleien eine komplett-inhouse-Bearbeitung erwarten, da die Prätendentenrechsprechung ja jedem eine chance geben soll, der es vermeintlich kann. Aufgrund dieser Rspr. ist klar, dass die bewährt ortsansässig vorhandenen Kanzleien da auch einen Konkurenzdruck spüren. Wäre ich Verwalter, würd ich auch zunächst in der Forensikabteilung einsparen....und dann halt nach anderen Wegen suchen (kanzleieigene Rechnungen oder outsourcen).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wäre ich Verwalter, würd ich auch zunächst in der Forensikabteilung einsparen....

    :mad: :mad: :mad:

    Aus dem Nähkästchen geplaudert, kann sich eine eigene Forensikabteilung, insbesondere im Bereich von Anfechtung und Gesellschaftsrecht, wo die Streitwerte nicht schlecht sind, schon rechnen. Insbesondere deshalb, weil diese dann kostenlos jeden Schxxx mitmacht, welche auswärtige Anwälte nur gegen Stundenhonorar übernehmen. Soll heißen, ich mache die Anfechtungsansprüche nicht nut geltend, ich ermittle sie auch und suche mit alle Unterlagen, die für eine prozessuale Durchsetzung benötigt werden, selbst zusammen. Wer macht das Externer schon?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • dito

    dies rechnet sich doppelt, einmal wegen der Gebühren und dann durch die Massemehrung.

    Massemehrung erfolgt auch durch externen Kollegen, aber die Masse der Massemehrung wird durch diesen nicht realisierbar sein.

    Wenn ich so zusammenrechne, welche Anfechtungsansprüche ich in den letzten 3,5 Jahren erfolgreich geltend gemacht habe, finde ich schon, dass ich mich rechne. (*Achtung stinkendes Eigenlob, aber mich lobt ja sonst keiner*)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • (*Achtung stinkendes Eigenlob, aber mich lobt ja sonst keiner*)

    Dich lobt keiner??? Na, dann muss ich das stellvertretend für alle ja mal ganz schnell nachholen: Lobloblob :huldigen:! :)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • (*Achtung stinkendes Eigenlob, aber mich lobt ja sonst keiner*)

    Dich lobt keiner??? Na, dann muss ich das stellvertretend für alle ja mal ganz schnell nachholen: Lobloblob :huldigen:! :)

    ach Bela wie schön Du das gesagt hast, da fühlt man sich als Gelobte(r) so kurz vor dem Wochenende doch richtig super

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • na, mir ging es doch nicht gegen die Verwalter mit eigener Forensikabteilung.....
    Mittlerweile läuft es leider häufig so, dass outgesourct wird, was irgend geht. Sieht man mal in die Bewerbungen von Prätendenten, können die fast alles (kommen nahe an chuck norris ran :D).
    Dei Wirklichkeit: es wird nach außen vergeben, was irgend geht: Verwertung; Forderungseinzug; Bilanzerstellung (mit dem netten Nebenefekt der insolvenzlichen Buchführung - ich hasse diesen DATEV-Scheiß). Und dann kommt noch der Vergütungsantrag ..... alles ganz ganz schwierig und so.... (ich übertreib mal ein wenig, ist aber so ein Trend, den hat es zur Zeiten der überschaubaren Verwalterkanzkleien und der Konkursordnung so nicht gegeben). Und das "dusselige Insolvenzgericht" muss sich dann mit den Überlegungen rumschlagen, wieviel Erhöhung ist denn gegeben, weil nicht "outgesourct" wurde. Dies stellt doch die Dinge von den Füßen auf den Kopf. Was ist denn überhaupt noch Regelaufgabe heute, die mit der allgemeinen Vergütung abgedeckt ist......

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  • ...
    Was ist denn überhaupt noch Regelaufgabe heute, die mit der allgemeinen Vergütung abgedeckt ist......

    Mit der Regelvergütung ist nur das Antichambrieren der Insolvenzverwalter bei den Richtern abgedeckt. Das kostet Zeit und ist anstrengend. Außerdem geht die gebückte Haltung aufs Kreuz. Schließlich wird das auch an vielen Gerichten gleichzeitig praktiziert, so dass für das eigentliche Geschäft keine Zeit bleibt. Das wird entweder outgesourced oder über Zuschläge abgerechnet...
    Aber ernsthaft: Ich beobachte die gleiche Entwicklung, nämlich dass zunehmend alles was (vermeintlich) geht, an Dritte vergeben wird. Die Gerichte sind an dieser Geschichte allerdings auch nicht ganz unschuldig, da man es versäumt hat, hier mal die Bremse zu treten. Ich staune immer wieder, wenn Verwalter, die wir hier wegen unverhältnismäßiger Abrechnungen entsorgt haben, von anderen Gerichten in den höchsten Tönen gelobt werden. Aber ist ja klar: Wenn sonst optisch ordentlich gearbeitet wird man die Vergütung, egal, was outgesourced wurde und welche Zuschläge geltend gemacht werden, antragsgemäß durchwinkt, hat man als Gericht wenig Arbeit - ob für die Gläubiger was rauskommt, interessiert ja nicht...:daumenrun

  • @ Astaroth:

    Ich kenne nur den weniger eleganten Begriff "herumlungern" früher auch als "betteln und hausieren" bekannt.

    Aber im Grunde sprichst Du da ein ganz wesentliches Thema an. Solange die Insolvenzgerichte (nur) den Verwalter hervorragende Noten gibt, der an der richtigen Stelle des Tabellenblatts ein Komma zu setzen weiß, werden sich die Mißstände nicht ändern. Ich kenne hier in der Gegend eine Kanzlei, die bei allen Insolvenzgerichten top gelistet ist. Natürlich, weil die Gerichte nämlich nicht wissen, wie oft bei denen (aus- und absonderungsberechtigte) Gläubiger auf der Strecke bleiben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Astaroth:

    Ich kenne nur den weniger eleganten Begriff "herumlungern" früher auch als "betteln und hausieren" bekannt.

    Aber im Grunde sprichst Du da ein ganz wesentliches Thema an. Solange die Insolvenzgerichte (nur) den Verwalter hervorragende Noten gibt, der an der richtigen Stelle des Tabellenblatts ein Komma zu setzen weiß, werden sich die Mißstände nicht ändern. Ich kenne hier in der Gegend eine Kanzlei, die bei allen Insolvenzgerichten top gelistet ist. Natürlich, weil die Gerichte nämlich nicht wissen, wie oft bei denen (aus- und absonderungsberechtigte) Gläubiger auf der Strecke bleiben.

    Ist bei uns zum Glück nicht so, das liegt einerseits an der hervorragenden Verwalterstrucktur und der Kommunikation innerhalb des Insolvenzgerichts; TOP-Listing und wer ganz ganz dolle ist, interessiert nicht, da geht es erstmal durch ein formalisiertes (und hartes) Bewerbungsverfahren...

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  • Def. das Problem ist doch nicht, ob eine Kanzlei gelistet wird. Bei bestimmten Fragen ist im Bewerbungsverfahren doch irgendwie das Schwindeln erlaubt. Die Frage ist doch, ob das Insolvenzgericht später erkennt, dass der Verwalter das Bewerbungsverfahren nicht wert war. Weil ich gerade im Parallelfred gelesen habe, die Verwalter meiner Lieblingskanzlei bringen es auch fertig, bereits im Gutachten Masseunzulänglichkeit anzuzeigen.

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