Hallo,
bezüglich dem Thema Anrechnung Kindergeld im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren wurde hier ja schon mehrfach diskutiert. Ich habe hier auch einen Fall, aber die bisherigen Threads geben mir hierzu keine Auskunft.
Also JA beantragt als Beistand für das minderjährige Kind Festsetzung von gleichbleibenden Unterhalt von 340,00 EUR. Auf Nachfrage hin, ob bereits Kindergeld angerechnet sei, wird vom Jugendamt ein Schriftstück z.d.A. gereicht, aus dem hervorgeht, dass der Kindesvater sich gegenüber der Kindermutter schriftlich dazu verpflichtet hat monatlich einen Unterhalt von 340,00 EUR zu zahlen. Aus diesem Grund sei eine Anrechnung von Kindergeld nicht erforderlich.
Richtig? Keine Anrechnung? Ja, oder?