Verkauf Grundstück - Anhörung

  • Hallo, habe hier folgenden Fall und bräuchte mal eure Meinung dazu;

    Kind verkauft Grundstück, vertreten von den Eltern, alles ist genehmigungsfähig, kein Vertretungsausschluss. Ich habe das Kind (über 14 Jahre alt) zur Anhörung geladen, keiner erschien, jetzt nochmal geladen, nix is passiert...

    Was nun eurer Meinung nach? Antrag zurückweisen? oder kann ich trotzdem genehmigen, wenn ich schriftlich angehört habe? § 159 FamFG schreibt persönliche Anhörung nicht zwingend vor bei Vermögensangelegenheiten, und die hab ich doch hier, oder?!

    Danke schon mal für eure Rückmeldung!!!

  • In diesen Fällen : schriftlich anhören , mit Hinweis , dass nach Ablauf einer Frist bis zum .... Genehmigung erteilt wird.

    Schriftliche Anhörung bei Genehmigungen reicht ja verfahrensrechtlich - zum. bei Kinder ü. 14 - aus.

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