Hallo zusammen,
habe einen Antrag auf erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung vorliegen.
Das Kind ist 15 Jahre alt. Es soll ein Grundstück von ihm auf einen Dritten übertragen werden.
Hier ist doch neben der Erteilung der fam. Genehm. nicht weiter veranlasst bzw. Erg.-Pfl. etc.
Viele Grüße