Manche Schuldner sind ja schon kreativ, zumindest hab ich sowas hier bisher noch nicht gehabt:
Schuldnerin (S) hat ein Auto. Das verkauft sie für 2.800,- € eine Woche vor Antragstellung (IK-Verfahren) an einen Privatmann (über mobile.de). Ihrem Freund (F) gewährt S dann noch am gleichen Tag die 2.800,- € als Darlehen . F kauft sodann am gleichen Tag ein Auto von diesen 2.800,-. Das Auto, das er gekauft hat, übereignet er dann 'zur Sicherheit' an S.
S ist nun im eröffneten Verfahren der Meinung, der Pkw, mit dem sie zur Arbeit fahren muss, sei vor der Verwertung geschützt. Die Darlehensrückforderung gegenüber F scheitert daran, dass F mittellos (ALG II) ist.
Kann das so richtig sein?? Ich würde doch gerne das Darlehen kündigen und den 'zur Sicherheit' übereigneten Pkw verwerten.