Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren - Antrag durch Elternteil

  • Habe erstmalig einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren von einem Elternteil vorliegen (Vater).

    Hatte das schonmal jemand? Muss ich etwas besonderes beachten?

    Da die Mutter wohl mitsorgeberechtigt ist, muss ja schonmal ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Wie läuft das dann verfahrenstechnisch weiter ab? Muss dieser dann nochmal den Antrag stellen?

    Und muss ich mir hier weitere Nachweise, z. B. für den Zeitpunt der Auskunftsanforderung, vorlegen lassen?

  • Für die Eltern gelten grundsätzlich keine höheren Anforderungen, was Glaubhaftmachung usw. angeht. Es ist also lediglich ein schlüssiger Antrag erforderlich. Werden unzutreffende Dinge darin vorgetragen, wäre es Aufgabe der Gegenpartei, entsprechend einzuwenden.

    Einen Vertretungsausschluss kann ich nicht erkennen. Der KV kann das Kind nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB hier allein vertreten, sofern er mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

    Beachtlich wäre allenfalls, dass während der Ehe der Eltern nach § 1929 Abs. 3 BGB der Unterhalt nicht auf den Namen des Kindes tituliert werden könnte.

    Ulf

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