Arbeitszeiten als Rechtspflegerin und Verdienst

  • Hallo,

    Ich brauche dringend Rat von Experten.

    Seit einigen Tagen spiele ich mit dem Gedanken meinen jetzigen Job als Krankenschwester aufzugeben und mich für das Rechtspflegestudium zu bewerben.

    Ich habe eine kleine Tochter und bin den Schichtdienst total leid.

    Natürlich interessiert mich auch der Verdienst nach dem Studium, denn verschlechtern wollte ich mich eigentlich nicht.

    Außerdem habe ich keine Ahnung wie die Chance auf eine Stelle nach dem Studium aussieht.

    Wäre über Beiträge total dankbar !!!

    Vielen Dank Kleopatra :)

  • Es wäre hilfreich, wenn Du uns sagen könntest, in welchem Bundesland Du Dich bewerben möchtest. Da Rechtspfleger Landesbeamte sind, sieht die Situation bei den Übernahmemöglichkeiten, Einstellungsalter etc. überall ein bisschen anders aus.

  • Ich weiß ja nicht wo du her kommst, aber bei uns haben die Rpfl.-Anwärter inzwischen keine Übernahmegarantie mehr. Die Stellen werden langsam knapp und Personal soll auch noch eingespart werden. Außerdem haben wir ja überwiegend junge Rechtspfleger, so dass nur sehr wenige in Rente/Pension gehen, die durch Neue ersetzt werden könnten.
    Und dann hast du auch keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gericht. Du wirst im Bundesland eingesetzt, weißt aber nicht, in welcher Stadt.
    Ich will dich nicht von deinem Vorhaben abhalten. Der Beruf ist interessant, du hast keinen Schichtdienst und bist flexibel in der Arbeitszeit - wenn alles klappt.
    Aber deinen Beruf als Krankenschwester hast du ja zur Not dann immer noch.

  • Zum Verdienst: Als Anwärter erhälst Du Anwärterbezüge. Nach dem Studium fängt man mit der Beförderungsstufe "A9" an. Im www. sind sicherlich Tabellen zu finden, aus denen Du den Verdienst erfahren kannst.
    Die Beförderungsaussichten sind übrigens nicht gut; mit einer Beförderung kann man vielleicht alle 5 - 10 Jahre rechnen - wenn die Leistung stimmt.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • @Kleopatra: Zur Einkommensfrage: Verrat uns doch mal, was Du als Krankenschwester so verdienst. Vielleicht können wir dann alle gemeinsam ein paar Tränen vergießen.:troest:

  • Ich kann hier nur etwas zur Situation in NRW sagen.
    Bislang wurden alle Rechtspflegeranwärter, die die Prüfung bestanden hatten, übernommen.
    Die Zahl der Anwärterstellen ist aber nicht so hoch.

    Die 21-Monate theoretische Ausbildung muss du in Bad Münstereifel absolvieren.
    Nach der Ausbildungszeit beginnt die sogenannte z.A.-Zeit (Probezeit).
    In dieser Zeit kann man in gesamten OLG-Bezirk, in dem man eingestellt ist, herumgeschickt werden.

    Das Nettogehalt kann man so nicht nennen, da es vom Familienstand und vom Alter abhängig ist.

    Viele Grüße

    Birgit-Vanessa

    Einmal editiert, zuletzt von birgitvanessa (18. März 2011 um 11:45)

  • Ich wohne in Hildesheim (Niedersachsen). Natürlich würde ich auch sehr gerne in Hildesheim studieren. Ich habe allerdings gelesen, dass man während des Studiums 2 Studienabschnitte in Hamburg verbringen muss. Ist da etwas dran ?

    Übrigens als Krankenschwester bei einem Wohlfahrtsverband verdiene ich zur zeit 11,97 Euro Brutto als Angestellte, also zirka 7-8 Euro netto die Stunde, kein Urlaubsgeld, 80 % Weihnachtsgeld, regelmäßig Überstunden, 12 Tage am Stück arbeiten und dann ein Wochenende frei und das meistens bis zum nächsten Urlaub. Für die Familie ganz schön ätzend !!!!!!!!!!

    Nennt mir doch noch einige Vor- und Nachteile des Rechtspflegerberufs.

    Danke euch.

  • Die FH in Hildesheim ist für Anwärter aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
    Solltest Du also das Glück haben und in Niedersachsen übernommen werden, darfst Du zu Hause studieren. Deine praktische Ausbildung läuft dann bei einem Amtsgericht, das zu dem OLG, das Dich eingestellt hat, gehört. Wenn Dich also Hamburg eingestellt hat, hast Du Deinen praktischen Teil in Hamburg zu absolvieren.

    Vor- und Nachteile ...

    Vorteil: Du bist in Deiner Entscheidung nur dem Gesetz unterworfen. Du hast (zumeist) freie Einteilung Deiner Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Kernzeiten (wer spät kommt, kann früh gehen ... oder so).

    Nachteil: Arbeit Arbeit Arbeit - und davon nicht zu knapp. Aber wenn Dir der Job Spass macht, juckt es auch nicht mehr, ob da nun ein geduldiger Aktenstapel liegt, oder zwei oder drei ;)
    Kaum Beförderungsmöglichkeiten, Kürzungen am Gehalt werden immer mehr (dazu zählt ja auch die Beihilfe).

  • Du bist dann Landesbeamtin und wirst entweder beim OLG oder bei einem Landgericht oder bei einem Amtsgericht eingesetzt. Das erfährst du erst, wenn du dein Studium abgeschlossen und übernommen wirst.

  • Es stellen nur die OLGs ein. Und in NRW ist das Auswahlverfahren für 2007 wohl schon gelaufen.

    Zum Verdienst: Als Anfängerin (du bist schon älter, nehme ich an :teufel: ) würde ich dich auf 1.850,00 netto tippen. Davon geht noch die private Krankenversicherung ab.

    Klar, regelmäßige Arbeitszeit, je nach Pensum Montonie oder anstrengendes Publikum oder was dazwischen. Wems Spass macht......

    Für dich ist das mit dem Kind u.U. von Nachteil, da du die Studienzeit auswärts verbringst und Zeit zum Lernen brauchst.

  • Vorteil Nr. 1 in der heutigen Zeit find ich: Sicherer Job (Beamter)
    Man schläft dann doch a bisserl besser.:daumenrau Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man als Beamter natürlich auch irgendwo in die Pampa, an ein Großstadtgericht oder sonstwohin versetzt werden könnte. :daumenrun

  • Zum Verdienst: Als Anfängerin (du bist schon älter, nehme ich an :teufel: ) würde ich dich auf 1.850,00 netto tippen.



    :eek: ist A 9 neuerdings heimlich mehr geworden? ich hätte steuerklasse I ca. 1500 geschätzt.

    @
    Kleopatra

    du siehst, selbst das einstiegsgehalt ist deutlich höher als dein jetziges.

    wenn du dich beim OLG Celle bewirbst und ggf. genommen wirst, werden 2 von 3 jahren anwärterzeit studium an der FH in hildesheim sein, 1 jahr dann praktische ausbildung bei eínem amtsgericht.

    wirst du danach in den staatsdienst übernommen, kannst du im ganzen oberlandesgerichtsbezirk eingesetzt werden, der weite teile niedersachsens umfasst. du wirst ggf. -grade in der anfangszeit- auch diverse male von einem amtsgericht zum anderen versetzt. für leute, die nicht örtlich flexibel sind, durchaus ein großes problem.

    und der job ist nicht leicht, auch das studium nicht.

    sicher ist der job schon, bequem aber längst nicht mehr unbedingt; grade frauen strömen immer noch vielfach in die beamtenlaufbahn, weil sie insoweit von falschen voraussetzungen ausgehen.

    das wegkommen vom schichtdienst allein erscheint mir als intention, diese laufbahn zu ergreifen, auch nicht unbedingt als ausreichend: bedenke, dass du als lebenszeitbeamtin dies das ganze leben machen würdest.

  • Zitat

    bedenke, dass du als lebenszeitbeamtin dies das ganze leben machen würdest.



    Musst Du aber nicht...siehe OL. Na und man kann natürlich auch sein ganzes Leben Krankenschwester sein oder Arzt oder Schuster oder was weiß der Geier.....habe gehört, es soll tatsächlich noch Menschen geben, die ihr ganzes Leben dasselbe machen. Ob das befriedigend ist, muss natürlich jeder für sich selbst rausfinden. Und nicht zu vergessen, es gibt Rechtspfleger erster Klasse und zweiter Klasse, dann kommt lange nix und dann die Rechtsantragstelle. Soll heißen, nicht jedes Sachgebiet ist gleich anerkannt und gleich attraktiv. Wo man landet kann man für gewöhnlich nicht beeinflussen. Da hast Du dann im Studium so Dein Steckenpferd gefunden und wenns schlecht läuft, wirst Du nie in diesem Sachgebiet arbeiten. Als Anfänger kann es Dich dann auch treffen, dass Du erst mal in der Rechtsantragstelle verheizt wirst und bis auf wenige Ausnahmen hat dann erst mal jeder die Nase voll von diesem Job. Aber das gehört eben auch dazu....nix mit flexibel und man bewirbt sich dann woanders. Nur ist das in der freien Wirtschaft ja auch längst nicht mehr so. Gerade als Krankenschwester ist man sicherlich froh, wenn man überhaupt was gefunden hat. Verdienst mit 1850,00 netto kommt in etwa hin. Ist abhängig von der Altersstufe und dem Familienstand. Mit Kind dürfte es ehr noch etwas mehr sein.
    Du siehst, es gibt immer ein für und ein wider. Ich habe übrigens auch vorher im Schichtdienst (Hotel) gearbeitet und dann noch mal ganz von vorne angefangen. Auch wenn mir gerade zwei Jahre Rechtsantragstelle in den Knochen stecken, kann ich nur sagen, ich mag meinen Beruf und habe es nicht bereut!

  • Zum Verdienst: Als Anfängerin (du bist schon älter, nehme ich an :teufel: ) würde ich dich auf 1.850,00 netto tippen.



    :eek: ist A 9 neuerdings heimlich mehr geworden? ich hätte steuerklasse I ca. 1500 geschätzt.



    Das kommt ja, wie kyra101 auch schon geschrieben hat, aufs Einstiegsalter an. Wenn man als Berufsanfänger die 30 überschritten hat, kommt schon in Steuerklasse I ohne Kind diese Zahl (= ca. 1850 €) gut hin.

  • Dann hat man ja doch noch einen Grund sich über das älter werden zu freuen...
    Bei uns bekommt man bei hohem Alter auch eien Platz in der Tiefgarage ;) :D .

  • Dann hat man ja doch noch einen Grund sich über das älter werden zu freuen...
    Bei uns bekommt man bei hohem Alter auch eien Platz in der Tiefgarage ;) :D .



    ECHT ? :blumen:

    Wird gemutmaßt, dass die älteren (so um die 30-40 :D - gehöre übrigens selber in diese Altersgruppe) Kollegen zu Fuß nicht mehr so fit sind? Eigenartige Regelung! Bei uns geht es lediglich nach Behinderung, Fahrgemeinschaft und dann nach nach Fahrstrecke.

    LG Andi

  • Dann hat man ja doch noch einen Grund sich über das älter werden zu freuen...
    Bei uns bekommt man bei hohem Alter auch eien Platz in der Tiefgarage ;) :D .


    Lohnt sich für Ältere dann aber auch nur, wenn ihr einen Aufzug habt, ansonsten ist es Altersdiskreminierung :wechlach:

  • Klar haben wir nen Aufzug! Und für Leute, die des Lesens nicht mächtig sind, haben unsere Etagenbuttons Farben, denn... unsere Etagen sind nach Farbe aufgeteilt! Ich sitze in der blauen Etage, toll, oder? Wie im Kindergarten, dann findet man sich angeblich besser zurecht (wers barucht...).
    Bei uns wurde jetzt der Altersbonus bei der Verteilung der Tiefgarage eingebracht, weil sonst ständig die Tiefgaragenplätze wechseln, weil immer wieder ne neue Mutti aus dem Babyurlaub zurückkehrt oder ein Proberichter mit 300 km Entfernung für 6 Monate anfängt... das nervte die Verwalung wohl zu sehr. Behinderungen werden natürlich auch berücksichtig.

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