Erstattung Mietwagenkosten wegen Bahnverspätung

  • Der RA macht Kosten für die Bahnfahrkarte (in voller Höhe) sowie Kosten für einen Mietwagen (ab Zwischenbahnhof) geltend, weil die Bahn "eine hohe Verspätung" hatte, aufgrund derer er ohne Anmietung des Mietwagens nicht rechtzeitig zum Termin der mündlichen Verhandlung hätte erscheinen können.

    Sind diese "doppelten" Reisekosten nun erstattungsfähig? Ich habe da so meine Bedenken, da die Gegenseite ja auch nichts für die Bahnverspätung kann. Muss der RA ggf. die Kosten für den Mietwagen von der Bahn verlangen?

    Danke für Eure Antworten!

  • also wenn ich zu entscheiden hätte, würde ich diese weiteren (unnötigen) kosten nicht mit festsetzen. das ist risiko des rechtsanwalts, wenn er mit der bahn fährt und kann nicht der gegenseite zugerechnet werden. er hätte ja zum beispiel auch einen zug früher fahren können, dann wäre er rechtzeitig (auch mit der bahn) dort gewesen. sowas ist aus meiner sicht "allgemeines lebensrisiko". ob rechtsprechung zu dem thema existiert, weiß ich nicht.
    mal gespannt, wer das jetzt anders sieht ^^

  • im übrigen kann der rechtsanwalt bei verspätungen ab einer stunde einen teil des reisepreises von der deutschen bahn erstattet bekommen, sofern ein entsprechender antrag gestellt wird. ggf. erfolgt auch bei weniger verspätung bereits eine entschädigung, z.b. in form eines gutscheins. habe ich als ehemaliger bahnfahrer alles selbst schon erlebt.

  • Man sollte gelegentlich mal die Kirche im Dorf lassen...

    Bei lebensnaher (ein Begriff, der manchen Leuten fremd zu sein scheint) Betrachtung hat der Rechtsanwalt in der konkreten Situation aus seiner Sicht alles getan, um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen. Das sollte man dann nicht unbedingt durch eigene Überlegungen ersetzen, wie man es hätte besser machen können.

    Den Hinweis auf irgendwelche (Kulanz-)Gutscheine der Bahn finde ich geradezu absurd.

  • jedem seine meinung... die sache mit dem gutschein bezog sich (lediglich!) darauf, inwieweit der anwalt etwas von der bahn erstattet bekommen könnte; mehr nicht. dies hat mit der kostenrechtlichen betrachtung NICHTS zu tun. das hatte ich auch nicht behauptet.

  • Ich würde mal schauen, wie "knapp" der RA kalkuliert hatte um rechtzeitig zum Termin anzukommen.
    Wenn er einen Zug genommen hat, mit dem er nach menschlichem Ermessen und unter Berückichtigung einer "üblichen" (also nicht außergewöhnlichen, z.B. stundenlange Streckensperrungen) Verspätung rechtzeitig am Gerichtsort gewesen wäre, würde ich eher für die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten plädieren.
    Und natürlich würde ich mal hören, was denn die Gegenseite so vorbringt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich würde mal schauen, wie "knapp" der RA kalkuliert hatte um rechtzeitig zum Termin anzukommen.
    Wenn er einen Zug genommen hat, mit dem er nach menschlichem Ermessen und unter Berückichtigung einer "üblichen" (also nicht außergewöhnlichen, z.B. stundenlange Streckensperrungen) Verspätung rechtzeitig am Gerichtsort gewesen wäre, würde ich eher für die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten plädieren.
    Und natürlich würde ich mal hören, was denn die Gegenseite so vorbringt.

    Würd ich auch so machen.

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • wenn es wirklich eine hohe verspätung war, könnte man nach anhörung der gegenseite auch darüber nachdenken, es zu erstatten. nur habe ich die sache mit den " " so gedeutet, dass es lediglich aus sicht des betroffenen anwalts eine hohe verspätung war. hast du die umstände denn bereits näher erfragt?

  • Die Formulierung "hohe Verspätung" ist auslegungsfähig, daher würde ich mir auch die näheren Umstände - mit Zeitangaben - erläutern lassen. Dennoch tendiere ich auch zur Erstattungsfähigkeit. Wie BREamter schon geschrieben hat, ist dem RA nichts vorzuwerfen (es sei denn, er hat zu knapp kalkuliert, aber dann hätte es wirlich sehr knapp sein müssen). Ansonsten sind dies einfach Kosten des Rechtsstreits - genauso wie Reisekosten aufgrund kurzfristiger Terminsverlegungen etc.

  • Die Formulierung "hohe Verspätung" ist auslegungsfähig, daher würde ich mir auch die näheren Umstände - mit Zeitangaben - erläutern lassen. Dennoch tendiere ich auch zur Erstattungsfähigkeit. Wie BREamter schon geschrieben hat, ist dem RA nichts vorzuwerfen (es sei denn, er hat zu knapp kalkuliert, aber dann hätte es wirlich sehr knapp sein müssen). Ansonsten sind dies einfach Kosten des Rechtsstreits - genauso wie Reisekosten aufgrund kurzfristiger Terminsverlegungen etc.

    :einermein

    "Hohe Verspätung" - was soll das sein? Ich habe es oft genug erlebt, dass man schon hier in der Kanzlei die Verbindungen so raussucht, dass es ja nicht knapp werden kann; und dann, batsch, verspätet sich der eine Zug um 20 Minuten, der Anschluss ist futsch, der nächste kommt erst in einer Stunde... Da mag ja die Verspätung zum Termin nicht "hoch" sein, aber eine Verspätung ist es trotzdem, und selbst bei einem Anruf von unterwegs auf der Geschäftsstelle, dass man sich verspätet, hält sich die Freude der Gerichte dann doch einigermaßen in Grenzen. Dass da ab Verspätungen von 20 Minuten noch irgendwelche Augen zugedrückt würden, wäre mir neu.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Habe gerade nochmal die beigefügten Belege "studiert". Also knapp bemessen war die Zugverbindung allemal. Der Termin war anberaumt für 12:00 Uhr. Planmäßiger Halt am örtlichen Bahnhof wäre 11:56 Uhr gewesen. Dabei ist zu bemerken, dass der Bahnhof auch nicht hier um die Ecke ist. Da hätte wohl auch schon eine kleine Verspätung gereicht...

  • Habe gerade nochmal die beigefügten Belege "studiert". Also knapp bemessen war die Zugverbindung allemal. Der Termin war anberaumt für 12:00 Uhr. Planmäßiger Halt am örtlichen Bahnhof wäre 11:56 Uhr gewesen. Dabei ist zu bemerken, dass der Bahnhof auch nicht hier um die Ecke ist. Da hätte wohl auch schon eine kleine Verspätung gereicht...


    Mich würde trotzdem interessieren, wie hoch die Verspätung war - auch wenn es schon merkwürdig ist, dass der RA so plant, dass er auch bei planmäßiger Ankunft zu spät kommt.

  • Habe gerade nochmal die beigefügten Belege "studiert". Also knapp bemessen war die Zugverbindung allemal. Der Termin war anberaumt für 12:00 Uhr. Planmäßiger Halt am örtlichen Bahnhof wäre 11:56 Uhr gewesen. Dabei ist zu bemerken, dass der Bahnhof auch nicht hier um die Ecke ist. Da hätte wohl auch schon eine kleine Verspätung gereicht...


    Mich würde trotzdem interessieren, wie hoch die Verspätung war - auch wenn es schon merkwürdig ist, dass der RA so plant, dass er auch bei planmäßiger Ankunft zu spät kommt.

    :daumenrau

  • Aus meiner Sicht ist es durchaus akzeptabel und gut das der RA mit der Bahn fährt, aber vorliegend passt es nicht so ganz, wenn er bei pünktlichem Zugeintreffen bereits mit Verspätung das Gericht erreicht passt das m.E. nicht Würde da bei den Mietwagenkosten sehr hellhörig werden und eine sehr gute Begründung hören wollen.

  • :meinung:

  • Aus meiner Sicht ist es durchaus akzeptabel und gut das der RA mit der Bahn fährt, aber vorliegend passt es nicht so ganz, wenn er bei pünktlichem Zugeintreffen bereits mit Verspätung das Gericht erreicht passt das m.E. nicht Würde da bei den Mietwagenkosten sehr hellhörig werden und eine sehr gute Begründung hören wollen.


    Genau deshalb möche ich wissen, wie groß genau die Verspätung war - vor allem vor dem Hintergrund, dass der RA ja schon geplant zu spät gekommen wäre.

  • Bitte auch mal posten, was die nächstfrühere Verbindung vor derjenigen mit Ankunft um 11.56 Uhr war, ferner auch, ob und in welchem Umfang dieser Zug ebenfalls verspätet war. Wenn man den Anwalt disziplinieren und erziehen möchte, muß man sich auch damit befassen.

  • Bitte auch mal posten, was die nächstfrühere Verbindung vor derjenigen mit Ankunft um 11.56 Uhr war, ferner auch, ob und in welchem Umfang dieser Zug ebenfalls verspätet war. Wenn man den Anwalt disziplinieren und erziehen möchte, muß man sich auch damit befassen.


    Was soll das? Es geht hier nicht darum, irgendjemanden disziplinieren oder erziehen zu wollen. Aus meiner Sicht ist ein RA aber schon verpflichtet, rechtzeitig am Gericht zu erscheinen und ggf. eine Verspätung anzuzeigen. Und wenn ein RA die Anreise so plant, dass er auch ohnen Verspätung zu spät bei Gericht eintrifft, ist das schon merkwürdig. Insofern spielt es für mich keine große Rolle, wann die nächstfrühere Verbindung gewesen wäre. Aus meiner Sicht hätte er sie nehmen müssen - entsprechend würde sich ggf. auch das Abwesenheitsgeld erhöhen - oder er hätte beim Gericht um Terminsverlegung nachsuchen müssen.
    Daher bleibe ich dabei, dass es für mich von Interesse ist wie groß die Verspätung war, denn bei marginaler Verspätung würde ich die Kosten nicht geben, einen gewissen Zeitpuffer - auch hinsichtlich einer möglichen - im Rahmen liegender - Verspätung muss ein RA schon einplanen. So argumentieren auch viele RAs bei mir, wenn sie deutlich früher bei Gericht erschienen sind und dadurch ein höheres Abwesenheitsgeld beantragen.

  • Bitte auch mal posten, was die nächstfrühere Verbindung vor derjenigen mit Ankunft um 11.56 Uhr war, ferner auch, ob und in welchem Umfang dieser Zug ebenfalls verspätet war. Wenn man den Anwalt disziplinieren und erziehen möchte, muß man sich auch damit befassen.

    Was soll das? Es geht hier nicht darum, irgendjemanden disziplinieren oder erziehen zu wollen. Aus meiner Sicht ist ein RA aber schon verpflichtet, rechtzeitig am Gericht zu erscheinen und ggf. eine Verspätung anzuzeigen. Und wenn ein RA die Anreise so plant, dass er auch ohnen Verspätung zu spät bei Gericht eintrifft, ist das schon merkwürdig. Insofern spielt es für mich keine große Rolle, wann die nächstfrühere Verbindung gewesen wäre. Aus meiner Sicht hätte er sie nehmen müssen - entsprechend würde sich ggf. auch das Abwesenheitsgeld erhöhen - oder er hätte beim Gericht um Terminsverlegung nachsuchen müssen. Daher bleibe ich dabei, dass es für mich von Interesse ist wie groß die Verspätung war, denn bei marginaler Verspätung würde ich die Kosten nicht geben, einen gewissen Zeitpuffer - auch hinsichtlich einer möglichen - im Rahmen liegender - Verspätung muss ein RA schon einplanen. So argumentieren auch viele RAs bei mir, wenn sie deutlich früher bei Gericht erschienen sind und dadurch ein höheres Abwesenheitsgeld beantragen.


    :daumenrau So seh ich das auch.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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