Hallo, ich steh´vor einem Problem:
Ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger verstirbt mit letzten Wohnsitz hier in Deutschland. Es gilt vollumfänglich das b-h Erbrecht. Ein Testament ist nicht vorhanden. Ich konnte zwar die b-h gesetzliche Erbfolge recherchieren, habe jedoch nichts dazu gefunden, ob dieses Recht auch eine Ausschlagungsmöglichkeit enthält.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen oder hat Erfahrungen zu Serbien oder Kroatien (dort dürfte gleiches gelten)?
(Sofern eine Ausschlagung möglich ist, würde die mangels Nachlassspaltung doch für den gesamten Nachlass gelten und ich müsste diese auch nach B-H weiterleiten (zumindest dann, wenn dort Nachlass vorhanden ist). )
Ich bin für jede Meinung dankbar.