In § 129a ZPO ist geregelt, dass div. Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes abgegeben werden können. Kann ich einen Rechtsanwalt, der bei mir als Rechtsantragstelle, für seinen Mandanten eine Klage einreichen und diese aus Gründen der Eilbedürftigkeit gleich hier zu Protokoll geben will, wieder wegschicken?
Ich hab mich erstmal (zu Recht?) ein bisschen verweigert und mich so positioniert, dass ich doch nicht sein Erfüllungsgehilfe sei (und er mir ja dann auch nicht die Hälfte von seinen Gebühren abgibt). Hab aber auch in keiner Kommentierung dazu was gefunden. Der RA ist dann schnell in seine Kanzlei gefahren und hat die Klageschrift selber aufgesetzt.
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