In letzter Zeit habe ich wieder mehrfach Probleme mit zwei "führenden" Inkassounternehmen Deutschlands wegen der Vollmachten.
Grundsätzlich bestehe ich auf der Vorlage einer Vertretungsvollmacht im Original die auch eine Ermächtigung zur Entgegennahme der eingezogenen Gelder enthalten muss.
Mit einer Fotokopie bin nicht schon aus dem Grund nicht zufrieden zufrieden weil diese Kopien erkennbar "getürkt" sind. (Fotomontagen)
Die zwei genannten Unternehmen legen - erst auf Anforderung - regelmäßig nur Kopien einer Generalvollmacht vor und verweise darauf dass es....
aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist jedem Auftrag eine Originalvollmacht beizulegen weil sonst der Aufwand für den Vorstand der Gläubigerin unverhältnismässig hoch wäre.
Soweit mir bekannt ist, gibt es aber mehrere Gerichtsentscheidungen die der Ansicht sind dass dieses Argument nicht zählt.
Außerdem lassen die Vollmachten jeden Bezug zum Verfahren vermissen....... Geld auszahlen würde ich aufgrund so einer Forderung nicht.
Von unserem Vollstreckungsgericht erhalte ich leider wenig Rückendeckung. Man sieht dort die Sache nicht so eng.
Ich hätte zu dieser Sachlage nun gerne aktuelle Entscheidungen und schlagkäftige Argumente.