Hab eine kurze Frage:
Sachverhalt: Satzungsänderung bei einer GmbH durch Geselschafterbeschluss, Gesellschafter ist eine Ltd., für die Ltd. unterschreiben zwei Personen. Ich weiß ja aber nicht, ob die zwei die Ltd. wirklich vertreten dürfen.
Ist dem Registergericht, und wenn ja in welcher Form, die Vertretungsmacht einer Person für den Gesellschafter bei einem Gesellschafterbeschluss nachzuweisen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!